Handreichung zur Masterarbeit

der Philosophischen Fakultät

Zeitpunkt der Anmeldung

Die Anmeldung zur Masterarbeit wird möglich, sobald 60 Leistungspunkte erreicht wurden. Dies sollte in der Regel im Laufe des dritten Semesters der Fall sein.

Anmeldung und Themenstellung

Bitte stimmen Sie vor der Anmeldung der Masterarbeit mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in, der*die in der Regel auch als Erstgutachter*in fungiert, ein Thema ab. Die Themenstellung erfolgt im Anschluss an die Anmeldung formal durch die Prüfungsbehörde (das Dekanat der Philosophischen Fakultät, vertreten durch das Prüfungsamt, Am Hof 1).

Die Vereinbarung des Themas erfolgt entweder in einer persönlichen Begegnung zwischen Prüfling und Prüfern im Rahmen einer Lehrveranstaltung/Sprechstunde oder über den Austausch von Mails mit dem*der Erst- und Zweitbetreuer*in. Das in der Mail des*der Erstbetreuer*in festgelegte Thema ist verbindlich und in das Anmeldeformular zu übertragen.

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und von Ihnen, Ihrem*Ihrer Betreuer*in als Themensteller*in („Betreuer*in; Erstgutachter*in“) sowie dem*der Zweitgutachter*in unterzeichnete und datierte Formular „Anmeldung zur Masterarbeit“ umgehend per Post oder als Scan über das Kontaktformular im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ein.

Wurde das Thema durch den Austausch von Mails mit dem*der Erst- und Zweitbetreuer*in vereinbart, leiten Sie die Mail des*der Erstbetreuer*in zusammen mit der Mail des*der Zweitbetreuer*in und dem von allen Beteiligten ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular als Scan über das Kontaktformular an das Prüfungsamt weiter.

Die verbindliche Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins erfolgt anschließend schriftlich durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Die Themenstellung erfolgt also im Anschluss an die Anmeldung formal durch die Prüfungsbehörde (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses der konsekutiven Studiengänge der Philosophischen Fakultät, Prüfungsamt, Am Hof 1).

Der Abgabetermin errechnet sich ab der Ausgabe des Themas anhand des Datums der Unterschrift des*der Erstgutachter*in. Bemühen Sie sich daher auch gleichzeitig um die Unterschrift des*der Zweitgutachter*in und reichen Sie sofort nach Themenvereinbarung die Anmeldung im Prüfungsamt ein. 

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung nur den Begriff des Themas kennt, nicht des Titels. Das Thema der Arbeit ist also synonym mit dem Titel der Arbeit zu verstehen. Das konkrete Thema, das Sie auf dem Anmeldeformular angegeben und mit den Gutachter*innen vereinbart haben, kommt auf das Deckblatt und in die Selbständigkeitserklärung: Dort darf keine abweichende Bezeichnung stehen. Zur Möglichkeit, im Nachhinein noch etwas am Thema zu verändern, vergleichen Sie bitte den separaten Punkt unten unter der Überschrift ‚Änderung des Themas‘.

Das Anmeldeformular können Sie hier downloaden: Anmeldeformular

Prüfer*innen / Betreuer*innen

Als Prüfer*innen/Betreuer*innen einer Masterarbeit dürfen grundsätzlich alle Lehrende Ihres Faches fungieren. Zu beachten ist, dass  mindestens ein*e der beiden Prüfer*innen ein Mitglied der Universität Bonn und mindestens ein*e der beiden Prüfer*innen promoviert sein muss. Ferner muss mindestens eine*r der Prüfer*innen zu mindestens 50% hauptamtlich an der Universität Bonn beschäftigt sein. Bitte beachten Sie auch, dass ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte*n Prüfer*in nicht besteht.

Bearbeitungszeitraum

Für die Bearbeitung des gestellten Themas ist ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab der Ausgabe des Themas (Datum der Unterschrift des*der Erstgutachter*in) vorgesehen. Auf begründeten Antrag kann die Prüfungsbehörde (der Prüfungsausschuss, vertreten durch das Prüfungsamt als Geschäftsstelle) im Einvernehmen mit dem*der Prüfer*in ggf. eine Verlängerung der Abgabefrist der Masterarbeit gewähren. Eine Verlängerung über sechs Wochen hinaus ist auch dann nicht möglich, wenn eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit länger fortbesteht (in diesen Fällen ist es lediglich möglich, von der angemeldeten Prüfung zurückzutreten, vgl. dazu den Punkt „Rücktritt“).

Änderung des Themas

Es ist möglich, auf schriftlichen Antrag an die Prüfungsbehörde (der Prüfungsausschuss, vertreten durch das Prüfungsamt) eine geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas vorzunehmen, sofern Ihr*Ihre Erstgutachter*in den Antrag unterstützt und dies mit seiner*ihrer Unterschrift dokumentiert. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Änderung oder Neuorientierung des Themas einen regelkonformen Rücktritt voraussetzt.

Rücktritt

Es besteht bis spätestens zwei Monate nach der Mitteilung zur Themenstellung durch das Prüfungsamt die einmalige Möglichkeit, das gestellte Thema zurückzugeben und dies formal mit einem schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Anmeldung der Masterarbeit zu dokumentieren. In diesem Fall gilt das Thema als nicht ausgegeben; es entsteht also kein Fehlversuch. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nach Ablauf der zweimonatigen Frist nicht mehr möglich ist. Ausnahmsweise ist dieser nach Ablauf der Frist nur bei Vorliegen von triftigen Gründen (insbesondere krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit) zulässig. In beiden Fällen muss die Arbeit später neu angemeldet werden; das dann neu ausgegebene Thema muss sich inhaltlich wesentlich vom ursprünglich ausgegebenen Thema unterscheiden.

Umfang und Anspruch

Der Textteil der Masterarbeit muss mindestens 120.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 60 DIN-A4-Seiten) und darf höchstens 200.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 100 DIN-A4-Seiten) umfassen, sofern in den studiengangspezifischen Bestimmungen keine anderen Vorgaben gemacht werden. Bei der Erstellung der Arbeit muss hinsichtlich Inhalt und Form den Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Niveau des „Master of Arts“ bzw. „Master of Science“ Rechnung getragen werden. Sie sollten sich daher bei Ihrer Fachstudienberatung zu den spezifischen Anforderungen erkundigen. Beachten Sie bitte auch, dass die Regelung der Anmeldung nach Erreichen der 60 LP es Ihnen grundsätzlich ermöglicht, die Masterarbeit studienbegleitend zu schreiben und bereits vor der Anmeldung im Laufe des dritten Semesters durch nötige Recherchen und Lektüren gründlich vorzubereiten.

Deckblatt

Um sicherzustellen, dass alle nötigen Informationen auf dem Deckblatt der Masterarbeit erscheinen, richten Sie sich bitte nach diesem Muster: Muster-Deckblatt (DOCX).

Abgabe

Für die Abgabe gilt, dass Masterarbeiten bis auf weiteres weiterhin elektronisch UND postalisch (drei gebundene Exemplare, siehe unten) eingereicht werden müssen. Der Inhalt der elektronischen Fassung und der schriftlichen Ausfertigungen muss identisch sein! CD-ROMs und USB-Sticks müssen nicht mehr beigefügt werden. Das Prüfungsamt kümmert sich wie gewohnt um die Weiterleitung an den*die Erstprüfer*in sowie an den*die Zweitprüfer*in. Eine eingereichte Masterarbeit kann nicht zurückgezogen werden!

Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung ("Selbständigkeitserklärung") beizufügen, in der Sie versichern, die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, Zitate kenntlich gemacht sowie identische elektronische und schriftliche Ausfertigungen eingereicht zu haben. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von KI (Anwendungen wie ChatGPT) bei der Erstellung von schriftlichen Arbeiten verboten ist! Es handelt sich um ein unzulässiges Hilfsmittel, sofern die Verwendung nicht ausdrücklich durch die Prüfer*innen erlaubt wurde. Das Prüfungsamt kann hierüber in Zweifelsfällen eine eidesstattliche Erklärung verlangen.

Bitte fügen Sie Ihrer Arbeit als letzte Seite eine mit Datum und Originalunterschrift (nicht digital!) versehene Erklärung im folgenden Wortlaut bei (Dokument zum Download hier):

„Ich versichere hiermit, dass die Masterarbeit mit dem Thema „…“ von mir selbst und ohne jede unerlaubte Hilfe angefertigt wurde, dass sie noch an keiner anderen Hochschule zur Prüfung vorgelegen hat, dass sie weder ganz noch in Auszügen veröffentlicht worden ist und dass der Inhalt der Textdatei der digitalen Fassung identisch mit den eingereichten schriftlichen Fassungen ist. Die Stellen der Arbeit – einschließlich Tabellen, Karten, Abbildungen usw. –, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall kenntlich gemacht.“

Diese Erklärung ist zusammen mit den übrigen Teilen der Arbeit wie dem Deckblatt, den Verzeichnissen und eventuellen Anhängen fest verbunden mit der übrigen Arbeit abzugeben (keine losen Blätter!).

1. Elektronische Abgabe:
Bitte übersenden Sie die digitale Fassung als Textdatei (Word-Dokument oder PDF) von Ihrer Uni-Bonn-Mailadresse an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die handschriftlich unterzeichnete Selbständigkeitserklärung muss als eingescanntes Dokument in die Abschlussarbeit als letzte Seite eingefügt werden. Diese Datei Ihrer Abschlussarbeit wird durch das Prüfungsamt an die jeweiligen beiden Prüfer*innen weitergeleitet; die Abgabefristen wird mit Eingang der elektronisch versandten Form im Prüfungsamt gewahrt. Da wir hiermit von Ihnen bereits per Mail/Kontaktformular das Dokument in elektronischer Form erhalten haben, brauchen Sie uns bis auf weiteres keine CD-Rom bzw. keinen USB-Stick mit der Arbeit mehr zuzusenden.

2. Postalische Abgabe:

Ihre Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausführung auf dem Postweg bei uns einzureichen. Bitte reichen Sie jedes dieser Exemplare in gebundener Form ein (üblich ist Klebe-, Spiral- oder Hardcover-Klemmbindung). Bitte beachten Sie zudem, dass Verzeichnisse und Anhänge ebenso wie das Deckblatt und die eigenhängig unterschriebene Selbstständigkeitserklärung Teil der Arbeit sind und damit fest miteingebunden sein müssen. Die postalische Abgabe muss bis spätestens eine Woche nach Abgabe (Übersendung der elektronischen Fassung) erfolgen.

Bitte senden Sie die drei Exemplare an die folgende Adresse:

Universität Bonn
Philosophische Fakultät
Bachelor-/Master-Prüfungsausschuss
Am Hof 1
53113 Bonn

Da seit März 2023 im Prüfungsamt wieder Sprechzeiten in Präsenz stattfinden, können Sie selbstverständlich die Unterlagen auch persönlich bei uns abgeben.

Überschreitung der Abgabefrist

Sollten Sie die Frist für die Abgabe überschreiten, muss die Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden. Bitte stellen Sie ggf. einen Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist, mindestens aber drei Wochen vor dem Termin.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann ein Mal wiederholt werden. Fehlversuche im selben Fach an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Themenstellung kann in diesen Fällen aus einem anderen Fachgebiet erfolgen. Sollte auch die zweite Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, so ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Generell müssen Sie auch nach Abgabe der Masterarbeit oder einer anderen letzten Leistung ihres Studiengangs gemäß § 63 Abs. 1, 2. Halbsatz HG eingeschrieben bleiben; das Prüfungsverfahren ist erst abgeschlossen, wenn feststeht, ob es erfolgreich oder erfolglos war. Studierende, die sich nicht mehr rückgemeldet haben, um z.B. den Sozialbeitrag zu sparen, obwohl sie zum jeweiligen Ende des Vorsemesters voraussichtlich ihr Prüfungsergebnis noch nicht kennen, gehen daher ein Risiko ein, zumal ihre Uni-ID abgeschaltet wird und Sie keinen Zugang mehr zu BASIS und zu Ihren Transcripts haben.

Sollten Sie nämlich Ihre letzte(n) Leistung(en) nicht bestanden und damit Ihren Abschluss leider doch noch nicht erreicht haben, so müssen Sie sich erneut einschreiben, um einen weiteren Prüfungsversuch unternehmen zu können. Haben Sie die festgesetzte Rückmeldefrist zu diesem Zeitpunkt schon verpasst, kann eine verspätete Rückmeldung im Studierendensekretariat gemäß § 16 der Einschreibeordnung später nur dann noch erfolgen, wenn das Fristversäumnis durch einen wichtigen Grund schriftlich entschuldigt und ein Nachweis hierüber erbracht wird. Bevor Sie wieder eingeschrieben sind, können Sie sich zu der letzten ausstehenden Prüfung nicht erneut anmelden. Außerdem kann es passieren, dass Sie nicht mehr in Ihre alte Prüfungsordnung eingeschrieben werden können, sondern das Studium nach der neuen, dann geltenden Prüfungsordnung fortsetzen müssen, woran sich ein aufwendiges Anrechnungsverfahren und ggf. der Verlust bereits erbrachter Leistungen anschließen kann. 

Haben Sie sich hingegen ordnungsgemäß rückgemeldet, haben Sie einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines Teilbetrags, sobald Sie den Abschluss bestanden haben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/studierendensekretariat/exmatrikulation

Zugrundeliegende Bestimmungen

Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in den folgenden Bestimmungen, je nachdem, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren:

  • §§ 18 und 19 der Prüfungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge vom 5. August 2013 in ihrer aktuellen Fassung (MPO 2013)
  • §§ 23 und 24 der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge und die konsekutiven Masterstudiengänge vom 17. August 2018 in ihrer aktuellen Fassung (BMPO 2018)
  • §§ 22 und 23 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ vom 17. August 2018 in ihrer aktuellen Fassung (Psychologie-BMPO 2018)
  • §§ 22 und 23 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ vom 28. August 2020 in ihrer aktuellen Fassung (Psychologie-BMPO 2020)
  • §§ 20 und 21 der Prüfungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge „Dependency and Slavery Studies“ und „Slavery Studies” der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 28. August 2020 in ihrer aktuellen Fassung.

(Stand: April 2023)

Kontakt

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