Verlängerung von Bearbeitungszeiten

Ausnahme aufgrund des Beschlusses zu Bibliotheksschließungen

Grundsätzlich gelten im Sommersemester 2023 die regulären Berabeitungszeiten für Hausarbeiten und veranstaltungsbegleitenden schriftlichen Prüfungsformen. Ausnahmen gab es aufgrund eines Beschlusses des Prüfungsausschusses im Sommersemester 2023 noch für Abschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten), die im Zuge des Umzugs der Philosophischen Fakultät von Bibliotheksschließungen betroffen sind. Diese Ausnahmeregelung galt nur für Prüfungen in den (Teil-)Studiengängen der folgenden Institute/Abteilung:

- Institut für Germanistik, Literatur- und Kulturwissenschaft (Bibliothek wiedereröffnet seit 09.05.2023)
- Institut für Anglistik, Amerikanistik und Keltologie (Bibliothek wiedereröffnet seit 09.05.2023)
- Institut für Klassische und Romanische Philologie (Bibliothek wiedereröffnet seit 09.05.2023)
- (Kunsthistorisches Institut: Bibliothek wiedereröffnet seit 20.03.2023)
- (Abteilung Christliche Archäologie des Instituts für Archäologische Wissenschaften, Bibliothek wiedereröffnet seit 20.03.2023)

Der Antrag auf Verlängerung für Hausarbeiten und lehrveranstaltungsbegleitende schriftliche Prüfungen konnte im Wintersemester 2022/23 formlos über das Kontaktformular des Prüfungsamts unter Nennung von Namen, Matrikelnummer, Prüfer*in, Modulname und -nummer sowie des Semesters, in dem die Prüfung abgelegt wird, gestellt werden. Gewährt wurde eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums bis zum 31.05.2023. Die Stellung eines Antrags auf Verlängerung von Hausarbeiten und anderen lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungen konnte vom 30.11.2022 bis zum letzten Tag der jeweiligen Bibliotheksschließung erfolgen (sofern dieser Tag noch im Rahmen des Bearbeitungszeitraums liegt - spätestmögliche Abgabe 31.03.2023 bzw. früher, je nach Anmeldedatum).

Der Antrag auf Verlängerung von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten) konnte mittels des auf der Webseite des Prüfungsamts verfügbaren Antragsformulars zur Verlängerung der Abgabefrist für Abschlussarbeiten  gestellt werden und war über das Kontaktformular an das Prüfungsamt zu richten. Es konnte eine Verlängerung um insgesamt bis zu zwei Monate beantragt werden. Anträge konnten innerhalb des individuellen Bearbeitungszeitraums noch bis zum letzten Tag der jeweiligen Bibliotheksschließung gestellt werden (Eröffnung der Fachbibliothek Philologie für Germanistik, Romanistik, Anglistik: 09. Mai 2023). Eine Begründung und das Einvernehmen der*des Betreuer*in war in diesen Fällen nicht erforderlich. Antragsteller erhielten im Anschluss eine aktualisierte Bestätigung über die Themenvergabe, in der das neue Abgabedatum mitgeteilt wurde.

Den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 30.11.2022 mit einer Ergänzung vom 25.01.2023 finden Sie hier: Link

 

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