11. März 2022

Ukraine-Krieg: Prüfungsrechtliche Informationen Ukraine-Krieg: Prüfungsrechtliche Informationen

Ukraine-Krieg: Prüfungsrechtliche Informationen
Ukraine-Krieg: Prüfungsrechtliche Informationen © pixabay
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Bitte beachten Sie die offizielle Informations-Seite der Universität Bonn zum Ukraine-Krieg.

Der Universität ist es ein großes Anliegen, Ihnen allen in Ihrer Notlage die größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular direkt an uns als Ihre zuständige Prüfungsbehörde. Mehr Informationen zu Erreichbarkeit und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

Rücktrittsrecht

Bis zum 31.03.2022 ist ein Rücktritt sowie der Abbruch der Prüfung bis zur Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung bzw. bis zum Ende einer mündlichen Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen möglich. Das Versäumnis einer Prüfung ist unschädlich und somit nicht als Fehlversuch zu bewerten. Weitere Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie hier in den CORONA-FAQs unter der Frage „Welches Rücktrittsrecht besteht für Prüfungen des WS 21/22?“.

Ab dem 01.04.2022 ist ein Rücktritt von einer Prüfung nach dem Ende der Abmeldefrist aus triftigen Gründen, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, grundsätzlich möglich. Der Rücktritt ist dem Prüfungsausschuss (über Meldung an das Prüfungsamt) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere triftige Gründe an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen.

Individuelle Regelungen

Bitte wenden Sie sich beim Bedarf weiterer individueller Regelungen an das Prüfungsamt.

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