Aufgaben des B.A.-/ M.A.-Prüfungsausschusses
- Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen (einschließlich Bekanntmachung der Termine und Fristen der Prüfungsverfahren, Bestellung der Prüfer u.a.)
- Entscheidung in Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren
- Enscheidung zu Widersprüchen sowie Einzel- und Härtefallanträgen (Nachteilsausleich)
- Genehmigung der Anwesenheitspflicht sowie der Studienleistungen in Lehrveranstaltungen, sofern diese nicht explizit in den studiengangspezifischen Bestimmungen geregelt sind
- Regelmäßige Berichte (mind. ein Mal pro Jahr) zu den Prüfungsverfahren
- Erarbeitung von Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen
- Genehmigung von neuen Wahlpflichtmodulen