Bibliotheksservices
Informationsdienste
Bei Fragen zur Recherche sowie allgemeinen Fragen rund um die Bibliotheksnutzung helfen wir Ihnen gerne an der Infotheke weiter.
Aktuelle Sprechzeiten an der Infotheke:
Montag, Mittwoch, Freitag 11-13 Uhr
Dienstag, Donnerstag 14-16 Uhr
Kontakt
+49 228 73-82086
Sie erreichen uns außerhalb der Sprechzeiten auch per eMail.
Führungen und Schulungen
Wir bieten Basisinformationen zur Bibliotheksnutzung sowie einen Rundgang durch die Bibliothek an. Diese Kurzeinführung eignet sich für Studierende und Interessierte, die die Fachbibliothek Philologien kennenlernen möchten.
Dauer: circa 30 Minuten
Max. Teilnehmerzahl: 20 Personen
Fachspezifische Schulungen durch die ULB
Die ULB Bonn bietet auf Anfrage fachspezifische Schulungen an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Bibliotheksteam oder die zuständigen Fachreferentinnen der ULB:
Scanservice
Sie benötigen für Ihre Lehrveranstaltung oder für Ihre wissenschaftliche Forschung Artikel aus Zeitschriften und Büchern, die ausschließlich in gedruckter Form verfügbar sind?
Die Fachbibliothek Philologien bietet einen Scanservice für Mitarbeiter:innen der Universität Bonn, die nicht vor Ort in der Fachbibliothek arbeiten können, an.
Gestattet für die Vervielfältigung und Zugänglichmachung nach Urheberrecht sind
- bis zu 15% eines Werkes
- einzelne Beiträge und Aufsätze aus Fachzeitschriften.
Die maximale Seitenanzahl, die für einen Auftrag gescannt werden kann, beträgt 50 Seiten.
Für eine rasche Bearbeitung sind genaue bibliographische Angaben (Verfasser, Titel, Seitenzahl etc.) einschließlich der vollständigen Signatur notwendig.
Die Texte werden nach Eingang der Anfragen bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Zusendung der Scans einige Tage dauern kann. Sie erhalten einen Link und können die gewünschte Literatur herunterladen.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Bestellung den geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente
Medien, ob in gedruckter oder digitaler Form, unterliegen in der Regel dem Urheberrecht. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) legt unter anderem fest, wie die Medien für Forschung und Lehre genutzt werden können.