Ausstellung der Abschlussdokumente 

Hier finden Sie alle Informationen zur Ausstellung und Ausgabe der Abschlussdokumente. Abschlussdokumente sind Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement.

Wissenswertes

Antworten auf wichtige Fragen:

Erhalte ich eine vorläufige Bescheinigung, wenn die Ergebnisse meiner bestandenen Bachelor- und Masterprüfung vorliegen?

Über die Ergebnisse der bestandenen Bachelor- bzw. Masterprüfung wird Ihnen unmittelbar nach endgültigem Vorliegen aller Noten eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt (sogenannte Abschlussbestätigung). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Abschlussarbeit die letzte Leistung ist, die Sie in Ihrem Studiengang erbracht haben. Sollte jedoch noch eine andere Leistung als eine Abschlussarbeit gefehlt haben, geben Sie uns bitte Bescheid, wenn diese als letzte noch fehlende Leistung erbracht wurde, weil uns das Prüfungsverwaltungssystem nicht automatisch anzeigt, wenn dies der Fall ist und damit Ihr Abschluss zustande gekommen ist. Erst dann können wir Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausstellen und mit dem weiteren Verfahren beginnen.

Was gehört zu den Abschlussdokumenten?

Zu den Abschlussdokumenten gehören nicht nur das Zeugnis, sondern auch eine Urkunde sowie das Diploma Supplement. Diese Dokumente werden im Prüfungsamt vorbereitet, geprüft und produziert. Sie müssen von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben werden, zum Teil aber zusätzlich auch durch den Dekan der Fakultät. Daher erklärt sich, warum es immer eine Weile dauert, bis nach dem Druck der Dokumente diese Unterschriften von den verschiedenen Beteiligten eingeholt und die Dokumente anschließend im Prüfungsamt weiterbearbeitet, gesiegelt, zusammengeführt und versandfertig gemacht werden können.

Wann erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente?

Die Erstellung der Abschlussdokumente erfolgt grundsätzlich in einem regelmäßigen, etwa zweiwöchentlichen Turnus und sobald die Ergebnisse der bestandenen Bachelor- bzw. Masterprüfung und alle Noten vorliegen.

Wie lange dauert es, bis ich die Abschlussdokumente erhalte?

Während man in Zeiten des Präsenzbetriebs von ca. drei bis vier Wochen ausgehen konnte, die vom Zustandekommen des Abschlusses bis zur Bereitstellung der Unterlagen zur Abholung vergingen, kann es im Moment eher vier bis acht Wochen dauern, bis die Dokumente Ihnen zugesandt werden können bzw. bei Ihnen eintreffen. Die Dauer ist den Erschwernissen durch die Corona-Epidemie und den gezwungenermaßen eingeschränkten Anwesenheiten der Mitarbeiter des Prüfungsamts und der Personen, die die Dokumente unterschreiben müssen, vor Ort zuzuschreiben.

Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?

Das Prüfungsamt kontaktiert Sie per E-Mail, wenn Ihr Zeugnis fertig ist. Sie erhalten das Zeugnis dann postalisch, an die von Ihnen angegebene Anschrift, geschickt. Dies erfolgt per Einschreiben mit Rückschein, damit wir sicher sein können, dass die Post Sie erreicht hat. Bitte stellen Sie daher sicher, dass uns eine Anschrift und aktuelle Email-Adresse vorliegt, an der Sie voraussichtlich zwecks Entgegennahme anzutreffen sind.

Das Prüfungsamt bietet nach der pandemiebedingten Schließung mittlerweile wieder Sprechstunden in Präsenz an. Daher ist es alternativ auch möglich, nach Absprache mit dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in die Abschlussdokumente vor Ort abzuholen.

In welcher Sprache ist das Zeugnis verfasst?

Das Zeugnis wird in deutscher Sprache erstellt. Auf Antrag können Sie auch eine englische Übersetzung des Zeugnisses erhalten. Für die Absolventen der neuen Prüfungsordnungen von 2018 wird die englische Übersetzung in der Regel nunmehr von vorneherein immer automatisch mitgeschickt. Die studienfachspezifischen Bestimmungen in der Prüfungsordnung können in einzelnen Studiengängen vorsehen, dass das Zeugnis mehrsprachig ausgestellt wird.

Welche Inhalte enthält das Zeugnis?

Das Zeugnis beinhaltet:

  • den gewählten Studiengang;
  • sämtliche Module, aus denen Leistungspunkte erworben worden sind;
  • das Semester des Erwerbs der Leistungspunkte;
  • die dabei erzielten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen;
  • das Thema und die Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit;
  • ggf. Profil/Schwerpunkt/Fachrichtung/Ergänzungsbereich des gewählten Studiengangs, sofern der
  • Studiengang etwas Derartiges aufweist;
  • das Datum der letzten Prüfungsleistung;
  • die Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung sowie
  • das Ausstellungsdatum.

Erhalte ich auch eine Urkunde über den akademischen Grad?

Gleichzeitig mit dem Zeugnis der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird Ihnen eine mit dem Datum des Zeugnisses versehene Bachelor- bzw. Masterurkunde in deutscher Sprache über die Verleihung des akademischen Grades ausgehändigt bzw. derzeit übersandt. Der Urkunde wird für die Absolventen der neuen Prüfungsordnungen von 2018 eine englische Übersetzung beigefügt. Die studienfachspezifischen Bestimmungen können in einzelnen Studiengängen vorsehen, dass die Urkunde mehrsprachig ausgestellt wird.

Was ist das Diploma Supplement?

Das Diploma Supplement (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zum Zeugnis und zur Urkunde soll es - international und auch national – die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern. Es handelt sich um ein standardisiertes englisch- und deutschsprachiges Dokument nach Vorgaben der EU. Im letzten Abschnitt enthält das Diploma Supplement eine einheitliche Beschreibung des deutschen Hochschulsystems ("Informationen zum Hochschulsystem in Deutschland"). Da ein Ausweis der relativen Einordnung der Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung unmittelbar auf dem Diploma Supplement aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich ist, wird dem Diploma Supplement ein Notenspiegel beigefügt. Dieser bezieht sich in der Regel auf die Abschlüsse von vier Semestern, einschließlich des letzten abgeschlossenen Sommersemesters, in dem jeweiligen Studiengang (bei besonders kleinen Kohorten kann der Referenzrahmen auf mehr Semester ausgedehnt werden).

Sofern im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes ein freiwilliges Praktikum absolviert wurde, das nicht auf eines der im Curriculum vorgesehenen Module angerechnet werden kann, besteht folgende Möglichkeit (vgl. auch die Informationen des International Office): Erasmus-Absolventen können beim Prüfungsamt beantragen, dass das freiwillige Praktikum im Diploma Supplement vermerkt wird. Hierzu muss ein Nachweis über das Praktikum mit eingereicht werden.

Kontakt

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