Handreichung zur Bachelorarbeit
der Philosophischen Fakultät
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Sonderregelungen in den vier Semestern vor dem Sommersemester 2022 zu Abweichungen von der hier beschriebenen Praxis kommen konnte. Dies betraf unter anderem die Bearbeitungszeit, Rücktrittsmöglichkeiten und Freiversuchsregelungen. Informationen zu allen (Corona-)Sonderregelungen aus der Zeit von Sommersemester 2020 bis einschließlich Sommersemester 2022 finden Sie in den (Corona-)FAQs unten auf unserer aktuellen FAQ-Seite zu den Prüfungen des Sommersemesters 2023. Für Bachelorarbeiten, die angemeldet werden, konsultieren Sie bitte vor allem diese Handreichung hier und daneben auch die aktuellen FAQs zu den Prüfungen des aktuellen Semesters.
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von KI (Anwendungen wie ChatGPT) bei der Erstellung von schriftlichen Arbeiten verboten ist!
Es handelt sich um ein unzulässiges Hilfsmittel, sofern die Verwendung nicht ausdrücklich durch die Prüfer*innen erlaubt wurde.
Zeitpunkt der Anmeldung
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit wird möglich, sobald 108 Leistungspunkte erreicht wurden. Dies sollte in der Regel zur Mitte des fünften Semesters der Fall sein. Die Erbringung dieser Prüfungsleistung wird im Regelfall für das sechste Semester empfohlen (Abgabe bis zum 30.09. bzw. 31.03., wenn die Regelstudienzeit eingehalten werden muss und wenn sich beispielsweise ein Masterstudium unmittelbar anschließt).
Anmeldung und Themenstellung
Bitte stimmen Sie vor der Anmeldung der Bachelorarbeit mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in, der*die in der Regel auch als Erstgutachter*in fungiert, ein Thema ab. Im Regelfall müssen Sie sich hierbei auf das Kernfach beziehen, eine Themenstellung aus dem Begleitfach ist nur möglich, wenn ein inhaltlicher und/oder methodischer Bezug gegeben ist.
Im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann die Arbeit in einem der beiden Fächer angemeldet werden. Ein interdisziplinäres Thema in beiden Fächern ist möglich, wenn die Betreuung durch je einen*eine Prüfer*in pro Fach gewährleistet ist.
Die Vereinbarung des Themas erfolgt entweder in einer persönlichen Begegnung zwischen Prüfling und Prüfern im Rahmen einer Lehrveranstaltung/Sprechstunde oder über den Austausch von Mails mit dem*der Erst- und Zweitbetreuer*in. Das in der Mail des*der Erstbetreuer*in festgelegte Thema ist verbindlich und in das Anmeldeformular zu übertragen.
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und von Ihnen, Ihrem*Ihrer Betreuer*in als Themensteller*in („Betreuer*in; Erstgutachter*in“) sowie dem*der Zweitgutachter*in unterzeichnete und datierte Formular „Anmeldung zur Bachelorarbeit“ umgehend per Post oder als Scan über das Kontaktformular im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ein.
Wurde das Thema durch den Austausch von Mails mit dem*der Erst- und Zweitbetreuer*in vereinbart, leiten Sie die Mail des*der Erstbetreuer*in zusammen mit der Mail des*der Zweitbetreuer*in und dem von allen Beteiligten ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular als Scan über das Kontaktformular an das Prüfungsamt weiter.
Die verbindliche Mitteilung der Themenstellung einschließlich der Festlegung eines Abgabetermins erfolgt anschließend schriftlich durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Die Themenstellung erfolgt also im Anschluss an die Anmeldung formal durch die Prüfungsbehörde (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses der konsekutiven Studiengänge der Philosophischen Fakultät, Prüfungsamt, Am Hof 1).
Der Abgabetermin errechnet sich ab der Ausgabe des Themas anhand des Datums der Unterschrift des*der Erstgutachter*in. Bemühen Sie sich daher auch gleichzeitig um die Unterschrift des*der Zweitgutachter*in und reichen Sie sofort nach Themenvereinbarung die Anmeldung im Prüfungsamt ein.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsordnung nur den Begriff des Themas kennt, nicht des Titels. Das Thema der Arbeit ist also synonym mit dem Titel der Arbeit zu verstehen. Das konkrete Thema, das Sie auf dem Anmeldeformular angegeben und mit den Gutachtern vereinbart haben, kommt auf das Deckblatt und in die Selbständigkeitserklärung: Dort darf keine abweichende Bezeichnung stehen. Zur Möglichkeit, im Nachhinein noch etwas am Thema zu verändern, vergleichen Sie bitte den separaten Punkt unten unter der Überschrift ‚Änderung des Themas‘.
Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen: Anmeldeformular
Prüfer*innen / Betreuer*innen
Als Prüfer*innen/Betreuer*innen einer Bachelorarbeit dürfen grundsätzlich alle Lehrende Ihres Faches fungieren. Zu beachten ist, dass ein*e der beiden Prüfer*innen zu mindestens 50% hauptamtlich an der Universität Bonn beschäftigt sein muss. Beide Prüfer*innen müssen selbst mindestens den akademischen Grad "Magister Artium (M.A.)" oder "Master of Arts (M.A.)" erworben haben. Bitte beachten Sie auch, dass ein Rechtsanspruch auf einen*eine bestimmte Prüfer*in nicht besteht.
Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung des gestellten Themas ist ein Zeitraum von höchstens drei Monaten ab der Ausgabe des Themas (Datum der Unterschrift des*der Erstgutachter*in) vorgesehen. Auf begründeten Antrag kann die Prüfungsbehörde (der Prüfungsausschuss, vertreten durch das Prüfungsamt als Geschäftsstelle) im Einvernehmen mit dem*der Prüfer*in eine Verlängerung der Abgabe der Bachelorarbeit von bis zu sechs Wochen gewähren. Eine Verlängerung über sechs Wochen hinaus ist auch dann nicht möglich, wenn eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit länger fortbesteht (in diesen Fällen ist es lediglich möglich, von der angemeldeten Prüfung zurückzutreten, vgl. dazu den Punkt „Rücktritt“).
Änderung des Themas
Es ist möglich, auf schriftlichen Antrag an die Prüfungsbehörde (der Prüfungsausschuss, vertreten durch das Prüfungsamt) eine geringfügige Akzentuierung des ursprünglich gestellten Themas vorzunehmen, sofern Ihr*e Erstgutachter*in den Antrag unterstützt und dies mit seiner*ihrer Unterschrift dokumentiert. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Änderung oder Neuorientierung des Themas einen regelkonformen Rücktritt voraussetzt.
Rücktritt
Es besteht bis spätestens einen Monat nach der Mitteilung zur Themenstellung durch das Prüfungsamt die einmalige Möglichkeit, das gestellte Thema zurückzugeben und dies formal mit einem schriftlichen Antrag auf Rücktritt von der Anmeldung der Bachelorarbeit zu dokumentieren. In diesem Fall gilt das Thema als nicht ausgegeben; es entsteht also kein Fehlversuch. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nach Ablauf dieser Frist (nach Mitteilung der Themenstellung) nicht mehr möglich ist. Ausnahmsweise ist dieser nach Ablauf der Frist nur bei Vorliegen von triftigen Gründen (insbesondere krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit) zulässig. In beiden Fällen muss die Arbeit später neu angemeldet werden; das dann neu ausgegebene Thema muss sich inhaltlich wesentlich vom ursprünglich ausgegebenen Thema unterscheiden.
Umfang und Anspruch
Der Textteil der Bachelorarbeit soll mindestens 70.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 35 DIN-A4-Seiten) und darf höchstens 120.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen (bzw. 60 DIN-A4-Seiten) umfassen. Bei der Erstellung der Arbeit muss hinsichtlich Inhalt und Form den Standards wissenschaftlichen Arbeitens auf dem Niveau des „Bachelor of Arts“ bzw. „Bachelor of Science“ Rechnung getragen werden. Sie sollten sich daher bei Ihrer Fachstudienberatung zu den spezifischen Anforderungen erkundigen. Beachten Sie bitte auch, dass die Regelung der Anmeldung nach Erreichen der 108 Leistungspunkten es Ihnen grundsätzlich ermöglicht, die Bachelorarbeit studienbegleitend zu schreiben und bereits vor der Anmeldung im Laufe des fünften Semesters durch nötige Recherchen und Lektüren gründlich vorzubereiten.
Deckblatt
Um sicherzustellen, dass alle nötigen Informationen auf dem Deckblatt der Bachelorarbeit erscheinen, richten Sie sich bitte nach diesem Muster: Muster-Deckblatt (DOCX).
Abgabe
Für die Abgabe gilt, dass Bachelorarbeiten bis auf weiteres weiterhin elektronisch UND postalisch (drei gebundene Exemplare, siehe unten) eingereicht werden müssen. CD-ROMs und USB-Sticks müssen nicht mehr beigefügt werden. Das Prüfungsamt kümmert sich wie gewohnt um die Weiterleitung an den*die Erstprüfer*in sowie an den*die Zweitprüfer*in. Eine eingereichte Bachelorarbeit kann nicht zurückgezogen werden!
Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung ("Selbständigkeitserklärung") beizufügen, in der Sie versichern, die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, Zitate kenntlich gemacht sowie identische elektronische und schriftliche Ausfertigungen eingereicht zu haben. Die Prüfungsbehörde (der Prüfungsausschuss, vertreten durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät) kann hierüber in Zweifelsfällen eine eidesstattliche Erklärung verlangen.
Bitte fügen Sie Ihrer Arbeit als letzte Seite eine mit Datum und Originalunterschrift (nicht digitial!) versehene Erklärung im folgenden Wortlaut bei (Dokument zum Download hier):
„Ich versichere hiermit, dass die Bachelorarbeit mit dem Thema „…“ von mir selbst und ohne jede unerlaubte Hilfe angefertigt wurde, dass sie noch an keiner anderen Hochschule zur Prüfung vorgelegen hat, dass sie weder ganz noch in Auszügen veröffentlicht worden ist und dass der Inhalt der Textdatei der digitalen Fassung identisch mit den eingereichten schriftlichen Fassungen ist. Die Stellen der Arbeit – einschließlich Tabellen, Karten, Abbildungen usw. –, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall kenntlich gemacht.“
Diese Erklärung ist zusammen mit den übrigen Teilen der Arbeit wie dem Deckblatt, den Verzeichnissen und eventuellen Anhängen fest verbunden mit der übrigen Arbeit abzugeben (keine losen Blätter!).
1. Elektronische Abgabe:
Bitte übersenden Sie die digitale Fassung als Textdatei (Word-Dokument oder PDF) von Ihrer Uni-Bonn-Mailadresse an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät oder nutzen Sie das Kontaktformular. Die handschriftlich unterzeichnete Selbständigkeitserklärung muss als eingescanntes Dokument in die Bachelorarbeit als letzte Seite eingefügt werden. Diese Datei Ihrer Bachelorarbeit wird durch das Prüfungsamt an die jeweiligen beiden Prüfer*innen weitergeleitet; Abgabefristen werden mit Eingang der elektronisch versandten Form im Prüfungsamt gewahrt. Da wir hiermit von Ihnen bereits per Mail/Kontaktformular das Dokument in elektronischer Form erhalten haben, brauchen Sie uns bis auf weiteres keine CD-Rom bzw. keinen USB-Stick mit der Arbeit mehr postalisch zuzusenden.
2. Postalische Abgabe:
Ihre Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausführung auf dem Postweg bei uns einzureichen. Bitte reichen Sie jedes dieser Exemplare in gebundener Form ein (üblich ist Klebe-, Spiral- oder Hardcover-Klemmbindung). Bitte beachten Sie zudem, dass Verzeichnisse und Anhänge ebenso wie das Deckblatt und die eigenhängig unterschriebene Selbstständigkeitserklärung Teil der Arbeit sind und damit fest miteingebunden sein müssen. Die postalische Abgabe muss bis spätestens eine Woche nach Abgabe (Übersendung der elektronischen Fassung) erfolgen.
Bitten senden Sie die drei Exemplare an die folgende Adresse:
Universität Bonn
Philosophische Fakultät
Bachelor-/Master-Prüfungsausschuss
Am Hof 1
53113 Bonn
Da seit März 2023 im Prüfungsamt wieder Sprechzeiten in Präsenz stattfinden, können Sie selbstverständlich die Unterlagen auch persönlich bei uns abgeben.
Überschreitung der Abgabefrist
Sollten Sie die Frist für die Abgabe überschreiten, muss die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden. Bitte stellen Sie ggf. einen Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist, mindestens aber drei Wochen vor dem Termin.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann ein Mal wiederholt werden. Fehlversuche im selben Fach an anderen Hochschulen werden angerechnet. Die Themenstellung kann in diesen Fällen aus einem anderen Fachgebiet erfolgen. Sollte auch die zweite Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet werden, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
Exmatrikulation
Generell müssen Sie auch nach Abgabe der Bachelorarbeit oder einer anderen letzten Leistung ihres Studiengangs gemäß § 63 Abs. 1, 2. Halbsatz HG eingeschrieben bleiben; das Prüfungsverfahren ist erst abgeschlossen, wenn feststeht, ob es erfolgreich oder erfolglos war. Studierende, die sich nicht mehr rückgemeldet haben, um z.B. den Sozialbeitrag zu sparen, obwohl sie zum jeweiligen Ende des Vorsemesters voraussichtlich ihr Prüfungsergebnis noch nicht kennen, gehen daher ein Risiko ein, zumal ihre Uni-ID abgeschaltet wird und Sie keinen Zugang mehr zu BASIS und zu Ihren Transcripts haben.
Sollten Sie nämlich Ihre letzte(n) Leistung(en) nicht bestanden und damit Ihren Abschluss leider doch noch nicht erreicht haben, so müssen Sie sich erneut einschreiben, um einen weiteren Prüfungsversuch unternehmen zu können. Haben Sie die festgesetzte Rückmeldefrist zu diesem Zeitpunkt schon verpasst, kann eine verspätete Rückmeldung im Studierendensekretariat gemäß § 16 der Einschreibeordnung später nur dann noch erfolgen, wenn das Fristversäumnis durch einen wichtigen Grund schriftlich entschuldigt und ein Nachweis hierüber erbracht wird. Bevor Sie wieder eingeschrieben sind, können Sie sich zu der letzten ausstehenden Prüfung nicht erneut anmelden. Außerdem kann es passieren, dass Sie nicht mehr in Ihre alte Prüfungsordnung eingeschrieben werden können, sondern das Studium nach der neuen, dann geltenden Prüfungsordnung fortsetzen müssen, woran sich ein aufwendiges Anrechnungsverfahren und ggf. der Verlust bereits erbrachter Leistungen anschließen kann.
Haben Sie sich hingegen ordnungsgemäß rückgemeldet, haben Sie einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines Teilbetrags, sobald Sie den Abschluss bestanden haben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/studierendensekretariat/exmatrikulation
Zugrundeliegende Bestimmungen
Die Regelungen zur Bachelorarbeit finden Sie in den folgenden Bestimmungen, je nachdem, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren:
- §§ 18 und 19 der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge vom 5. August 2013 in ihrer aktuellen Fassung (BPO 2013)
- §§ 21 und 22 der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge und die konsekutiven Masterstudiengänge vom 17. August 2018 in ihrer aktuellen Fassung (BMPO 2018)
- §§ 20 und 21 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ vom 17. August 2018 in ihrer aktuellen Fassung (Psychologie-BMPO 2018)
- §§ 20 und 21 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ vom 28. August 2020 in ihrer aktuellen Fassung (Psychologie-BMPO 2020)
(Stand: April 2023)
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