SHK-Stellen für Erstakademikerinnen
SHK-Stellen für Erstakademikerinnen
SHK-Stellen für Erstakademikerinnen
SHK-Stellen für Erstakademikerinnen

Zielsetzung des Projekts*

Die Entscheidung, ein Masterstudium oder eine Promotion zu beginnen – und damit eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen – wird maßgeblich durch die Bildungsbiografie des Elternhauses beeinflusst. Studentinnen, die als Erste in ihrer Familie studieren, sehen sich häufig strukturellen Nachteilen gegenüber. Oft fehlen ihnen akademische Rollenvorbilder, familiäre Unterstützung und der Zugang zu fachlichen Netzwerken. 

Eine frühzeitige Anbindung an einen universitären Lehrstuhl oder an ein Institut kann die Schwelle zur akademischen Welt deutlich senken. Sie erlaubt einen tieferen Einblick in universitäre Strukturen und erleichtert den Anschluss an die wissenschaftliche Community. Darüber hinaus verschafft eine studiennahe Beschäftigung eine wichtige finanzielle Stütze, um den Lebensunterhalt innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen zu sichern. 

Dieses Projekt kann wesentlich dazu beitragen, Studentinnen der ersten Generation frühzeitig für wissenschaftliche Karrierewege zu begeistern und sie mit den damit verbundenen Anforderungen vertraut zu machen. Eine direkte Anbindung an qualifizierte Mentorinnen und Mentoren schafft zum einen mehr Sicherheit im Studium, zum anderen können auf diese Weise bereits früh Talente für eine mögliche Promotion identifiziert und gezielt unterstützt werden. 

* Das Konzept wurde modifiziert nach dem Modell der Universität zu Köln

Förderrahmen

Es können jährlich fakultätsweit 3 Studentische Hilfskraft-Stellen (SHK), die mit einer FirstGen-Studentin besetzt werden, im Umfang von maximal 9 Std./Woche (bis zur Minjobgrenze) für die Dauer von 12 Monaten zur Hälfte bezuschusst werden. 

Die Finanzierung erfolgt somit als matching aus Fakultätsmitteln und Berufungs- bzw. Institutsmitteln. Die SHK muss eine Erstanstellung sein. Eine Verschiebung oder Verlängerung der Förderung aus Fakultätsmitteln ist nicht möglich. 

Die Einstellung der SHK erfolgt über den Lehrstuhl bzw. das Institut. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind in der Personalabteilung einzureichen.

Förderentscheidung 

Über die anteilige Finanzierung (50%) der Studentischen Hilfskraft entscheidet eine Auswahlkommission auf Basis der Antragsunterlagen. 

Besonders willkommen sind Anträge der Lehreinheiten bzw. Studiengänge, in denen Frauen auf Ebene der Studierenden und Promovierenden unterrepräsentiert sind.

Des Weiteren wird positiv bewertet, wenn schon mit dem Antrag nach Ablauf der Förderzeit eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wird.

Ein Anspruch auf die Förderung bzw. Anstellung besteht nicht. 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam als Tandem von einer Professorin*einem Professor bzw. Lehrstuhlinhaber*in (vorzugsweise mit eigenem FirstGen-Hintergrund) UND einer FirstGen-Studentin.

Der Antrag der Professorin*des Professors bzw. Lehrstuhlinhaber*in enthält:

  • Ein kurzes Statement zur Teilnahmemotivation mit Bezugnahme zur Zielsetzung des Projekts,
  • eine kurze Aufgabenbeschreibung für die SHK,
  • eine unterschriebene Selbstverpflichtung zur Förderung der SHK,
  • Einwilligung zu einem Zwischenfeedback und zur Abschlussevaluation des Projekts.

Der Antrag der Studentin enthält:

  • Ein Motivationsschreiben mit Aussagen zur nicht-akademischen Herkunft bzw. zum Bildungsaufstieg innerhalb der Familie sowie zu Erwartungen und Zielsetzungen für die Teilnahme an dem Projekt,
  • Aussagen zum bisherigen Studienverlauf (einschl. evt. Erziehungszeiten, vorherigen Berufsausbildung etc.), zur geplanten Studiendauer und zum derzeitigen Berufsziel, 
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ggf. aktuelles Transcript of Records,
  • Einwilligung zu einem Zwischenfeedback und zur Abschlussevaluation des Projekts.

Auf Anfrage können Antragsmuster zur Verfügung gestellt werden.

Einreichungsfrist

Die Anträge sind von beiden Tandem-Partner*innen gemeinsam bis zum 20.12.2025 per E-Mail an das Referat für Gleichstellung (s.u.) im Dekanat der Philosophischen Fakultät zu senden. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Beratung und Kontakt:

Dr. Martina Pottek, Referentin für Gleichstellung
E-Mail: martina.pottek(at)uni-bonn.de
Tel: 0228 / 73-60614

Nach Förderungsende

Nach Ablauf der Förderzeit wird von beiden Tandempartner*innen eine Rückmeldung zu den Erfahrungen aus dem Projekt erbeten.

Von der Studentin wird ein kurzer Erfahrungsbericht erwartet.

Die betreuende Person erhält einen Evaluationsbogen mit gezielten Fragen zum Projekterfolg, zur Einschätzung des wissenschaftlichen Potenzials der Studentischen Hilfskraft sowie Aussagen zu einer eventuellen Weiterbeschäftigung.  

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