Zuschüsse zu Druckkosten
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind folgende Mitglieder und Angehörige der Philosophischen Fakultät:
- Professor*innen, die nicht über Berufungs- oder Institutsmittel für die Drucklegung verfügen, sowie
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
- Wiss. Angestellte in Drittmittelprojekten,
- Privatdozent*innen und
- Doktorand*innen, die an der Universität Bonn beschäftigt sind.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Es werden Druckkosten von Publikationen bezuschusst,
- die von den Antragsteller*innen verfasst oder herausgegeben werden,
- die bereits bei einem Verlag unter Vertrag stehen,
- die einen klaren wissenschaftlichen Mehrwert erkennen lassen,
- deren Druck auch von einem namhaften Drittmittelgeber gefördert wird. Es reicht aus, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Bezuschussung erfolgt dann unter Vorbehalt der Zusage.
- Die Förderung der Publikation von Dissertationen ist ab der Mindestnote "magna cum laude" möglich.
Antragstellung
Jährliche Fristen: 15. Januar / 15. Juni
Die Antragstellung erfolgt über das Antragformular.
Mit dem Antragsformular hochgeladen werden müssen:
- Erläuterungen zum Vorhaben (siehe Download)
- Nachweis der Drittmittelbewilligung bzw. des Drittmittelantrags
- Verlagsvertrag
Im Falle einer Bewilligung muss spätestens drei Monate nach Erscheinen der Publikation ein Nachweis über die Verwendung der Mittel im Dekanat eingereicht werden.
Kontakt
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