Zuschüsse zu Druckkosten

Zuschüsse zu Druckkosten

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind folgende Mitglieder und Angehörige der Philosophischen Fakultät:

  • Professor*innen, die nicht über Berufungs- oder Institutsmittel für die Drucklegung verfügen, sowie
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
  • Wiss. Angestellte in Drittmittelprojekten,
  • Privatdozent*innen und
  • Doktorand*innen, die an der Universität Bonn beschäftigt sind.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Es werden Druckkosten von Publikationen bezuschusst,

  • die von den Antragsteller*innen verfasst oder herausgegeben werden,
  • die bereits bei einem Verlag unter Vertrag stehen,
  • die einen klaren wissenschaftlichen Mehrwert erkennen lassen,
  • deren Druck auch von einem namhaften Drittmittelgeber gefördert wird. Es reicht aus, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Bezuschussung erfolgt dann unter Vorbehalt der Zusage.
  • Die Förderung der Publikation von Dissertationen ist ab der Mindestnote "magna cum laude" möglich.

Antragstellung

Jährliche Fristen: 15. Januar / 15. Juni

Die Antragstellung erfolgt über das Antragformular.

Mit dem Antragsformular hochgeladen werden müssen:

  • Erläuterungen zum Vorhaben (siehe Download)
  • Nachweis der Drittmittelbewilligung bzw. des Drittmittelantrags
  • Verlagsvertrag

Im Falle einer Bewilligung muss spätestens drei Monate nach Erscheinen der Publikation ein Nachweis über die Verwendung der Mittel im Dekanat eingereicht werden.

Kontakt

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