Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen

Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen (Tagungen/Druckkosten) durch die Fakultät

Kriterien für die Vergabe

Tagungen

  • Nur für Veranstaltungen, die in der Universität stattfinden oder mit der Universität verbundene Institutionen (z.B. Literaturhaus).

Druckkostenzuschüsse

  • Die Veröffentlichungen müssen einen hohen Bezug zur Fakultät aufweisen (z.B. Tagung, die in der Universität stattgefunden hat) oder es sollten mehrere Fakultätsmitglieder beteiligt sein.
  • Festschriften werden unterstützt für
  1. runde, hohe Institutsjubiläen (50, 100 …)
  2. Ausscheiden bzw. runde, hohe Geburtstage von professoralen Mitgliedern
    der Fakultät, die mehr als 10 Jahre an der Universität Bonn gelehrt haben,
    die sich um die Fakultät verdient gemacht haben, hohe Lehr- bzw. Forschungsreputation haben, wichtige Ämter in der Fakultät/Universität inne
    haben/hatten

Für alle Zuschüsse gilt:

  • Eine Kostenplanung muss eingereicht werden.
  • Eine Unterstützung namhafter Drittmittelgeber muss nachgewiesen werden.
  • Es muss auf die finanzielle Unterstützung der Fakultät hingewiesen werden.
  • Dem Dekanat muss ein Verwendungsnachweis (Beleg der Gesamtkosten, Flyer
    o.ä. bei Tagung, Belegexemplar bei Veröffentlichungen) zugehen.

Antrag auf Zuschüsse

Antrag auf Zuweisung von Zuschüssen der Fakultät (PDF-Datei)

Ihre Kontaktperson für

  • Koordination der Mitteilverteilung der Fakultät
  • Zuschüsse der Fakultät

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