Zuschüsse zur Durchführung von Tagungen
An der Universität Bonn gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Zuschuss für Tagungen einzuwerben:
- Doktorand*innenworkshops mit internationalen Wissenschaftler*innen (Argelander-Programm)
- Connect in Science-Workshop für Postdoktorandinnen (STEP-Programm der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität)
In Ergänzung zu den zentralen Förderlinien können auch an der Philosophischen Fakultät Zuschüsse für die Durchführung von Tagungen in begrenztem Umfang beantragt werden.
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind folgende Mitglieder und Angehörige der Philosophischen Fakultät:
- Professor*innen, die nicht über Berufungs- oder Institutsmittel für die Tagung verfügen, sowie
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
- Wiss. Angestellte in Drittmittelprojekten,
- Privatdozent*innen und
- Doktorand*innen, die an der Universität Bonn beschäftigt sind.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Es werden Tagungen bezuschusst, die
- an der Universität Bonn durchgeführt werden,
- einen schlüssigen Kostenplan vorweisen,
- einen klaren wissenschaftlichen Mehrwert erkennen lassen,
- von einem namhaften Drittmittelgeber gefördert werden. Es reicht aus, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Bezuschussung erfolgt dann unter Vorbehalt der Zusage.
Die Philosophische Fakultät sieht sich den Zielsetzungen der Universität Bonn zur Förderung der Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre und Betrieb verpflichtet. Wir möchten Sie daher ausdrücklich auffordern, das Strategiepapier 2024 sowie den Leitfaden zu Nachhaltigkeit in der internationalen Zusammenarbeit zur Kenntnis zu nehmen. Hier finden Sie u.a. Hinweise zu regionalem und saisonalen Catering und Hinweise zu einer klimaschonenden Mobilitätsorganisation.
Wir bitten Sie außerdem, die Bewirtungsrichtlinie der Universität Bonn zu beachten.
Antragstellung
Jährliche Fristen: 15. Januar / 15. Juni
Die Antragstellung erfolgt über das Antragformular.
Mit dem Antragsformular hochgeladen werden müssen:
- Erläuterungen zum Vorhaben (siehe Download)
- Nachweis der Drittmittelbewilligung bzw. des Drittmittelantrags
- (geplantes) Tagungsprogramm
Im Falle einer Bewilligung muss spätestens drei Monate nach Abschluss der Tagung ein Nachweis über die Verwendung der Mittel im Dekanat eingereicht werden.
Kontakt
Für Rückfragen zu den Zuschüssen nutzen Sie bitte unser Online-Kontaktformular! Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.