Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung an der Philosophischen Fakultät

Ablauf des Habilitationsverfahrens

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, das von der Philosophischen Fakultät zuerkannte Fach oder Teilfach in Forschung und Lehre selbständig vertreten zu können. Die Habilitationsleistungen bestehen aus einer schriftlichen und i.d.R. zwei mündlichen Teilleistungen. Es kann die Zuerkennung nur der Lehrbefähigung (Dr.phil.habil.) als auch die Zuerkennung der Lehrbefugnis beantragt werden. Mit letzterem ist die Führung der Bezeichnung Privatdozentin oder Privatdozent verbunden.

Die Ablaufschritte folgen aus der Habilitationsordnung und werden mit dem Kandidat bzw. der Kandidatin nach seinem bzw. ihrem Vorstellungsvortrag besprochen.

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