Verfahren der Studienleistungsverbuchungen

Zulassung zu Modulabschlussprüfungen ist erst dann möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen hierfür erfüllt wurden.

Prüfungsordnungsregelungen

In den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät ist festgelegt, dass eine Zulassung zu Modulabschlussprüfungen erst dann möglich ist, wenn entsprechende Voraussetzungen hierfür erfüllt wurden (§3, Abs. 1; § 10, Abs. 2b; Regelungen in den studiengangspezifischen Bestimmungen).

Dazu gehören auch die so genannten Studienleistungen, die als (unbenotete) Vorleistungen für die Zulassung zu Modulabschlussprüfungen während der Vorlesungszeit im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht werden müssen. Welche Studienleistungen innerhalb eines Moduls zu erbringen sind (Referate, Protokolle, Berichte o.ä.), ist in den studiengangspezifischen Modulplänen der Prüfungsordnungen festgelegt oder wird spätestens zu Beginn eines Semesters von den Lehrenden bekannt gegeben. Zudem müssen die Institute der Philosophischen Fakultät die geforderten Studienleistungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in BASIS transparent machen.

Technische Kopplung von Studienleistungsverbuchung und Prüfungszulassung

Die erfolgreich abgelegten Studienleistungen eines Moduls müssen in BASIS (durch die Lehrenden und/oder Mitarbeiter*innen Ihres Studienfaches) verbucht werden. Dies geschieht jedes Semester am Ende der Vorlesungszeit, ist technisch allerdings nur dann möglich, wenn Lehrveranstaltungen korrekt belegt wurden (siehe unten!).

Für alle Module, die mit Klausuren oder mündlichen Prüfungen abschließen, wird im Sinne einer von den studiengangspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnungen geforderten Verfahrenslogik ab dem Wintersemester 2015/16 eine technische Kopplung von Studienleistungsverbuchung und Zulassung zur Modulabschlussprüfung praktisch umgesetzt. Dies bedeutet, dass die elektronische Zulassung zur Modulabschlussprüfung in Modulen mit Klausuren oder mündlichen Prüfungen nur dann erfolgt, wenn die in den Lehrveranstaltungen geforderten Studienleistungen wirklich erbracht und fristgerecht von den Lehrenden und/oder Studiengangsverantwortlichen verbucht wurden (eine Teilnahme an der jeweiligen Modulabschlussprüfung ist ohne diese Zulassung nicht möglich!). Damit wird einerseits gewährleistet, dass Prüfungszulassungen in der Praxis den von den Fächern definierten Bedingungen und Voraussetzungen entsprechen und andererseits alle Studienleistungen eines Moduls als Lehrveranstaltungsverbuchungen in die Leistungsdokumentation (Transcript of Records) einfließen.

Bei Modulen, die mit einer Hausarbeit (oder ähnlichen Formen) abgeschlossen werden, wird es die beschriebene technische Kopplung nicht geben, da in diesen Modulen aufgrund des individuellen Zeitpunktes der seminargebundenen Anmeldung, Bearbeitung und Abgabe der Prüfungsleistung die Chronologie von zuerst erbrachten Studienleistungen und abschließend absolvierter Modulprüfung in der Praxis häufig nicht gegeben ist. Oft genug werden in Hausarbeitsmodulen die Studienleistungen weiterer Lehrveranstaltungen erst nach Absolvierung und Benotung dieser Prüfungsleistung erbracht (v.a. in zweisemestrigen Modulen). Deshalb werden in diesen Modulen die Leistungspunkte nicht unmittelbar nach der Benotung der Hausarbeit verbucht, sondern erst dann, wenn sämtliche Teilleistungen (weitere geforderte lehrveranstaltungsbezogene Studienleistungen) erbracht und verbucht wurden.

Korrekte Belegung von Lehrveranstaltungen

Damit dieser Prozess reibungslos verlaufen kann, sind das Mitwirken und die Aufmerksamkeit der Studierenden gefragt:

Studienleistungen können nur dann verbucht werden, wenn die Lehrveranstaltungen, die in einem Semester besucht werden und als Studienleistungsverbuchungen in die Dokumentation eingehen (Transcript of Records) sollen, im Vorfeld (oder in der Nachbelegungsphase) korrekt bei BASIS angemeldet wurden. Daher werden die Studierenden dringend dazu angehalten, zu Beginn jedes Semesters zu überprüfen, ob alle Lehrveranstaltungen korrekt belegt und bei BASIS erfasst wurden. Bei Belegungsproblemen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Fachstudienberatung, an Ihre Studiengangsmanager*innen und Fachadministratoren*innen, damit ggf. eine Korrektur vorgenommen werden kann. Nutzen Sie auch Belegungssupportangebote des Dekanats.

Kontrollieren Sie jedes Semester selbständig, dass alle erbrachten Studienleistungen (und natürlich auch die Prüfungsleistungen) tatsächlich korrekt verbucht wurden und machen Sie bei Fehlern oder Lücken Ihre Fachstudienberatung darauf aufmerksam.

Nutzen Sie die Nachbelegungsphase eines jeden Semesters dazu, Belegungskorrekturen selbständig über BASIS vorzunehmen, sich also von nicht mehr benötigten, aber zugelassenen Lehrveranstaltungen abzumelden und noch nicht belegte Lehrveranstaltungen, in die Sie seit Vorlesungsbeginn noch nachgerückt sind, anzumelden.

Für jede Belegung gilt:

Bevor Sie im Fall von Anmeldeproblemen den BASIS-Support oder Ihre Studienfachberatung kontaktieren, überprüfen Sie immer erst folgende Dinge:

  • Korrekter Immatrikulationsstatus: Beurlaubte Studierende können keine Lehrveranstaltungen belegen!
  • Modulvoraussetzungen: In einigen Fächern können Aufbau- und Vertiefungsmodule nur dann belegt werden, wenn die entsprechenden Basismodule erfolgreich absolviert wurden (siehe den jeweiligen Modulplan in der Prüfungsordnung).
  • Verbuchte Studienleistungen: Achten Sie bei den Belegungen darauf, dass bereits in einem vergangenen Semester belegte und als Studienleistungen verbuchte Lehrveranstaltungen innerhalb des Moduls nicht noch einmal neu belegt werden (z.B.: zweisemestriges Modul mit zwei Seminaren – Seminarplatz 1 ist bereits mit einer Studienleistung belegt – neu belegt werden muss nun Seminarplatz 2!); gleichen Sie in diesem Sinn vor den Belegungen die bereits verbuchten Modulbestandteile (Vorlesungen, Seminare, Übungen usw.) mit Ihrem aktuellen Transcript of Records ab, da Sie ansonsten riskieren, dass die korrekte Studienleistungsverbuchung technisch nicht möglich ist.

Kontakt

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