Personelle Unterstützung für Habilitandinnen mit Care-Aufgaben
Der allgemeine Gender Care Gap liegt aktuell bei 43,4%. Das bedeutet, Frauen verwenden durchschnittlich täglich 43,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit (Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege) als Männer. Diese Differenz in der unbezahlten Care-Arbeit wirkt sich auch in der Wissenschaft aus, da Frauen auch dort die Doppelbelastung von beruflicher Karriere und unbezahlter Care-Arbeit schultern müssen. In Phasen der wissenschaftlichen Weiterqualifikation fallen Care-Aufgaben besonders ins Gewicht: Die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen schränken die Flexibilität, Mobilität und zeitlichen Ressourcen erheblich ein und führen zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen, die nicht auf individueller Ebene ausgeglichen werden können. Dies spiegelt sich bis heute in der Unterrepräsentanz von Frauen in akademischen Spitzenpositionen wider.
Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen, die sich im fortgeschrittenen Stadium ihrer Habilitation befinden, durch die Finanzierung einer Studentischen Hilfskraft (9 Std./Woche) für max. 12 Monate zu unterstützen. Insbesondere für diejenigen, die ein Kind erwarten oder bereits Mutter kleiner (oder z.B. durch Krankheit betreuungsintensiver) Kinder sind oder auch andere Betreuungsverpflichtungen (Pflege Angehöriger) haben, kann durch diese Maßnahme die mit der Care-Arbeit verbundene zeitliche Zusatzbelastung gemildert werden, indem die Hilfskraft zeitraubende Aufgaben wie Literaturrecherchen, die Erstellung der Bibliographie oder des Anmerkungsapparates, Checklisten, Korrektur- oder Layoutaufgaben übernimmt.
Förderrahmen
Insgesamt können jährlich max. drei Studentische Hilfskraftstellen im Umfang von max. ca. 9 Std./Woche (Minijob-Grenze) für die Dauer von maximal 12 Monaten zur Unterstützung in der Habilitationsphase aus Fakultätsmitteln finanziert werden.
Die Habilitandin muss eine Anstellung an der Philosophischen Fakultät haben und darf noch keine Förderung dieser Art erhalten haben. Die Möglichkeit einer Unterstützung im Rahmen des STEP-Programms muss zuvor geprüft werden. Entsprechende Erläuterungen müssen im Antrag enthalten sein.
Über die Bewilligung der Anträge entscheidet eine Auswahlkommission. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung.
Antragstellung
Ihr Antrag enthält folgende Angaben:
• Formlose Bewerbung mit Erläuterung des Bedarfs und der persönlichen Situation
• Erklärung, dass keine andere Fördermöglichkeit (z.B. STEP) in Frage kommt
• Tabellarischer Lebenslauf
• kurze Erläuterung zum bisherigen Stand der Habilitation und Zeitplanung für die Abschlussphase
• Empfehlungsschreiben der*des Vorgesetzte*n oder Institutsleitung
• Kurze Aufgabenbeschreibung für die SHK
• Einwilligung zur Teilnahme an anonymisierten Befragungen, auch über die Laufzeit des Projektes hinaus
Bedingungen
Bewerbungsfristen
Die Einstellung der Studentischen Hilfskraft erfolgt über das betreffende Institut. Die dafür regulär vorgesehenen Unterlagen sind in der Personalabteilung einzureichen.
Spätestens drei Monate nach der Förderzeit ist ein persönlicher Erfahrungsbericht der Antragstellerin über den Erfolg der Maßnahme einzureichen.
Die Antragstellerin verpflichtet sich zur Teilnahme an anonymisierten Befragungen zur Evaluation der Maßnahme und steht auch über die Laufzeit für solche zur Verfügung.
Anträge können ab Januar 2026 eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt.
Für die Einstellung der SHK beachten Sie bitte die Fristen für den Jahresabschluss im Personalbereich, die i.d.R. über Ankündigungen des Personalmanagements der Universität bekannt gegeben werden.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei der Kontaktperson.
Kontakt
Dr. Martina Pottek