Promotion
Promotion und strukturiertes Promotionsprogramm: Die Philosophische Fakultät verleiht den akademischen Grad Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
Aktueller Hinweis
Aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Promotionsanliegen kommen. Wenn Sie persönlich im Promotionsbüro vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per E-Mail oder telefonisch. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Promotionsbüro vom 18.12.2025 bis 04.01.2026 geschlossen ist.
Promotionsverfahren und Promotionsprogramm
Die Promotion beginnt mit der Zulassung zur Qualifikationsphase und dem Abschluss einer Betreuungsvereinbarung. Während der zunächst zweijährigen Qualifikationsphase (Verlängerung ist möglich) können die Doktorandinnen und Doktoranden begleitende Doktorandenkolloquien sowie eine Reihe von zusätzlichen, optionalen Angeboten besuchen.
Mit dem Einreichen der Dissertation im Dekanat wird die Prüfungsphase eröffnet, deren erfolgreicher Abschluss schließlich zur Verleihung des Doktortitels führt.
Wissenswertes
Wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Promotionsordnung vom 04.06.2010 (PDF)
- Promotionsordnung vom 30.04.2014 (PDF)
- Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung vom 29. April 2015 (PDF)
- Zweite Ordnung zur Änderung der Neufassung der Promotionsordnung vom 19. Januar 2017 (PDF)
- Dritte Ordnung zur Änderung der Neufassung der Promotionsordnung vom 11. Dezember 2017 (PDF)
- Vierte Ordnung zur Änderung der Neufassung der Promotionsordnung vom 06. August 2025 (PDF)
- Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase (PDF)
- Bescheinigung über die abgeschlossene Qualifikationsphase (PDF)
- Betreuungsvereinbarung während der Qualifikationsphase (PDF)
- Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren (PDF)
- Ablaufschema des Promotionsverfahrens (PDF)
- Gestaltungsvorschriften für die Pflichtexemplare (PDF)
Was muss ich tun, um promovieren zu können?
Folgende Unterlagen müssen im Dekanat der Philosophischen Fakultät eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase
- Betreuungsvereinbarung
- Kopie vom Hochschulabschlusszeugnis sowie Kopie der Urkunde (falls vorhanden)
Was passiert, wenn meine Note schlechter als 2,5 ist?
In diesen Fällen muss eine Begründung des Promovenden oder der Promovendin zur Note eingereicht werden sowie eine befürwortende Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin. Der Promotionsausschuss entscheidet im Einzelfall darüber, ob der Promovend oder die Promovendin unter diesen Voraussetzungen zur Promotion zugelassen werden kann.
Was ist die Qualifikationsphase?
Die Qualifikationsphase ist die Zeit, in der die Dissertation geschrieben wird.
Welche Sprachnachweise müssen von ausländischen Studierenden eingereicht werden?
Bei Deutschkenntnissen wird das DSH-Zertifikat akzeptiert, bei dem Nachweis von Englisch-Kenntnissen der TOEFL-Test und IELTS-Test.
Kann ich als ausländischer Student direkt zum Promotionsverfahren zugelassen werden?
Zunächst muss ein formloser Antrag zur Promotion an den Dekan der Philosophischen Fakultät geschrieben werden. Eine Kopie des Original-Hochschulabschlusszeugnisses sowie eine beglaubigte Übersetzung desselben sind diesem Antrag beizufügen. Vom Dekanat aus werden diese Unterlagen an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen weitergereicht, die überprüft, ob die Promotionsvoraussetzungen erfüllt sind (also qualifizierter Abschluss und Note). Ist formal alles in Ordnung, kann das Promotionsverfahren mit dem Antrag zur Qualifikationsphase eingeleitet werden, vorausgesetzt ein entsprechendes Zertifikat der Deutsch- oder Englischkenntnisse liegt vor.
Einzelne Cotutelle-Verfahren sind an der Philosophischen Fakultät nicht mehr möglich.
Cotutelle-Promotionen im Rahmen bestehender Vereinbarungen mit Partneruniversitäten sind weiterhin möglich und ausdrücklich erwünscht. Wenn sich bei einem Projekt abzeichnet, dass eine längerfristige Zusammenarbeit mit einer Partnerhochschule entsteht – von der mehrere Promovierende oder auch andere Fakultäten profitieren könnten – empfiehlt sich die Initiierung einer übergreifenden Cotutelle-Vereinbarung. In diesem Fall steht das Promotionsbüro beratend zur Seite.
Das Programm zielt darauf ab, die Promovierenden dazu zu befähigen, ihre Promotion eigenständig zu gestalten und dabei Strukturen zu entwickeln, die ihren Fortschritt unterstützen. Sie übernehmen die Verantwortung für Aufgaben, wie z.B. die Planung von Veranstaltungen am Dies Academicus und fördern ihre Vernetzung über Fachgrenzen hinweg. Zudem stärken sie ihre Soft Skills sowie Zeit- und Budgetmanagement. Das Dekanat unterstützt mit themenspezifischen Veranstaltungen.
Das aktuelle Programm wird im September 2027 auslaufen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Ausschreibungen zur Aufnahme von neuen Kohorten geplant.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Teilnehmer*innen des Programms nutzen bitte den oben verlinkten Verwendungsnachweis für die Rückerstattung von Ausgaben im Rahmen des Programms. Bitte fügen Sie dem Schreiben die Originale aller Rechnungen sowie Ihre Kontoverbindung bei. Bitte beachten Sie außerdem die oben verlinkten Richtlinien zur finanziellen Unterstützung.
Weitere hilfreiche Angebote bietet die Infoseite des Bonner Graduiertenzentrum.
Mitglieder des Programms
Prof. Dr. Martin Aust
Prof. Dr. Elke Brendel
Prof. Dr. Sarah Dietrich-Grappin
Prof. Dr. Roland Kanz
Ansprechpartnerin für aktuelle Teilnehmer des Programms
Dr. phil. Antje Gunsenheimer (antje.gunsenheimer@uni-bonn.de)
Kontakt
Hinweis:
Das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät ist vom 18. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen.
Ihre Kontaktperson für
- Promotionsangelegenheiten
- Ersthilfe für psychische Gesundheit - Akkreditierung durch "Mental Health First Aider" (MHFA)
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- Ersthilfe für psychische Gesundheit - Akkreditierung durch "Mental Health First Aider" (MHFA)
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