Fachwechsel
Wie Sie bei einem Fachwechsel vorgehen müssen und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.
Was ist ein Fachwechsel?
Der Begriff Fachwechsel deckt unterschiedliche Szenarien in den Teilstudiengängen des Bachelorstudiums an der Philosophischen Fakultät ab. So kann damit zum Beispiel ein Wechsel nur des Kernfachs oder des Begleitfachs, sowohl des Kern- als auch des Begleitfachs, nur eines Zwei-Fachs oder beider Zwei-Fächer gemeint sein.
Obendrein kann damit aber auch der Wechsel in ein anderes Studiengangmodell gemeint sein, also z.B. vom Kern- und Begleitfach-Modell ins Zwei-Fach-Modell oder anders herum. Im Zuge dieses Wechsels werden neue Teilstudiengänge gewählt, selbst wenn die Fachdisziplinen beibehalten werden. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein Wechsel von z.B. Kernfach Geschichte mit Begleitfach Philosophie zu den beiden Zwei-Fächern Geschichte und Philosophie.
Welche Schritte muss ich unternehmen?
1. Informationen über das angestrebte Fach einholen
Wenn Sie einen Fachwechsel in Betracht ziehen, sollten Sie sich zuerst mit Studierenden des Zielfaches austauschen, z.B. in den Fachschaften oder Mentoraten des Studiengangs, in den Sie überlegen, sich umzuschreiben.
Darüber hinaus sollten Sie die offiziellen Beratungsmöglichkeiten der Universität nutzen, indem Sie zunächst die Fachstudienberatung des Zielfaches aufsuchen. Weiterhin bietet sich die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität an. Bitte besuchen Sie die Webpräsenz der für Sie interessanten Studienfächer; dort gibt es häufig die Möglichkeit ein Self-Assessment durchzuführen, um einen ersten Einblick in das gewünschte Studienfach zu erhalten.
Bitte nutzen Sie auch weitere zur Verfügung stehende internetbasierte Studienorientierungsangebote, um sich ein möglichst genaues Bild von den Anforderungen und Voraussetzungen des neuen Studiengangs zu machen. Sehen Sie sich so z.B. den Modulplan sowie das Modulhandbuch des Zielstudiengangs an.
2. BAföG-Amt
Sofern Sie Bafög beziehen, sollten Sie vor einem Fachwechsel unbedingt mit dem BAföG-Amt Kontakt aufnehmen. In der BAföG-Stelle können Sie sich über eventuell entstehende Risiken für den Leistungsbezug informieren. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie u. a. durch Überschreitung der Förderungshöchstdauer Ihren Anspruch auf BAföG verlieren. Wechseln Sie z.B. innerhalb der ersten beiden Semester zum ersten Mal die Fachrichtung, ist das in der Regel unproblematisch. In diesen Fällen wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt (§7 Abs. 3 Satz 4 BAföG - Regelvermutung). Entscheidend sind die von Ihnen in einer schriftlichen Stellungnahme darzulegenden Gründe. Bitte klären Sie diese Fragen vorher mit dem BAföG-Amt ab.
3. Anrechnung und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Informieren Sie sich bei den Anrechnungsbeauftragten der Zielfächer darüber, ob und ggf. welche Studien- und Prüfungsleistungen Ihnen aus Ihrem bisherigen Studium angerechnet werden können. Stellen Sie ggf. bereits einen offiziellen Anrechnungs- und Höherstufungsantrag über die Anrechnungsbeauftragten. Letztere geben eine Anrechnungsempfehlung ab. Auf deren Grundlage erlässt das Prüfungsamt anschließend einen Anrechnungsbescheid. Nutzen Sie dazu das Formular „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“ .
Wenn Sie auf einer Institutswebseite keine Information dazu finden, wer in dem Institut für die Anrechnungsempfehlungen zuständig ist, erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Fachstudienberatung. Pro Teilstudiengang ist je ein separater Anrechnungsantrag zu stellen.
Im Falle eines Wechsels, bei dem Sie die bisher studierte Fachdisziplin ganz fallen lassen, fragen Sie am besten auch, ob nicht zumindest eine Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen für den Überfachlichen Praxisbereich in Ihrer neuen Studiengangkombination möglich ist.
Selbst wenn ein Wechsel innerhalb des gleichen Faches in ein neues Studiengangs- bzw. Kombinationsmodell (z.B. vom Kernfach Philosophie zum neuen Zwei-Fach- Philosophie) angestrebt wird, ist eine Anrechnung zu beantragen. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht automatisch in das neue Fach umgeschrieben! Es gilt das Antragsprinzip. Je nach Umfang der anrechenbaren Leistungen erfolgt in diesen Fällen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester. Zur Höherstufung vgl. die Hinweise auf der Webseite zum Anrechnungsverfahren.
4. Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Sie müssen sich zunächst um einen Studienplatz in dem gewünschten Studiengang oder den gewünschten Studiengängen bewerben und durch das Studierendensekretariat einschreiben lassen. Sofern das gewünschte Fach mit einem NC belegt ist, können Sie sich erst nach Erhalt einer Zulassung mit diesem Zulassungsbescheid beim Studierendensekretariat in das neue Fach einschreiben.
Beachten Sie dabei unbedingt die festgelegten Bewerbungsfristen und sonstigen Anforderungen, die Sie auf der Webpräsenz des Studierendensekretariats in Erfahrung bringen können.
5. Nach dem Wechsel: Prüfungsamt/Fachstudienberatung
Das Prüfungsamt erfährt nicht automatisch von Ihrer Umschreibung/Ihrem Fachwechsel. Wenn Sie bereits einen Anrechnungsbescheid erhalten haben, nehmen Sie daher bitte nach erfolgreicher Einschreibung Kontakt mit dem Prüfungsamt auf, damit die zuständige Sachbearbeitung erfährt, dass nun die anzurechnenden Leistungen in das Konto Ihres neuen Studiengangs oder Ihrer neuen Studiengänge verbucht werden können.
Falls Sie noch keinen Anrechnungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies nun möglichst umgehend nachholen. Hierbei ist manchmal etwas Geduld erforderlich; bitte planen Sie mindestens sechs Wochen Bearbeitungszeit für die Anrechnungen/Umbuchungen ab Antragstellung bzw. ab Umschreibung durch das Studierendensekretariat ein.
Bitte beachten Sie: Bevor Ihre Leistungen nicht angerechnet und in Ihrem Prüfungskonto verbucht wurden, können Sie sich womöglich nicht für Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Ihrem neuen Studiengang anmelden. Dies kann der Fall sein, wenn Leistungen wegen bestimmter Teilnahme- bzw. Prüfungsteilnahmevoraussetzungen auf bereits erbrachten Leistungen aufbauen.
Gegebenenfalls müssen Sie auch auf die Fachstudienberatung Ihres neuen Faches zugehen, wenn Sie Lehrveranstaltungen noch im Vorsemester im Rahmen Ihres alten Studiengangs belegt haben, die auch Bestandteil Ihres neuen Studiengangs sind und die Sie nunmehr unter dessen Dach besuchen wollen. Dort kann man Ihnen helfen, diese Belegungen wieder zu stornieren und stattdessen neu zu belegen. Hierbei unterstützt Sie die Fachstudienberatung; für die Belegungen des laufenden Semesters ist nicht das Prüfungsamt zuständig. Bitte unternehmen Sie diese Schritte direkt nach der Umschreibung, damit es am Ende der Vorlesungszeit nicht zu Problemen bei der Verbuchung von Leistungen durch die Dozierenden sowie bei Ihrer Prüfungsanmeldung kommt.
Was muss ich noch bedenken?
1. Verlust bereits erbrachter Leistungen
Es kann sein, dass Sie bereits erbrachte Leistungen nicht für Ihren neuen Studiengang anrechnen lassen können. In Ihrer Leistungsübersicht bleiben die bereits erbrachten Leistungen in diesem Fall zwar weiterhin sichtbar, aber sie zählen dann nicht für den Abschluss, den Sie nunmehr anstreben.
Erfolgt ein Wechsel in ein gänzlich neues Fach oder eine komplett neue Fächerkombination, muss das Studium in der Regel im ersten Fachsemester neu begonnen werden, da in solchen Fällen aller Wahrscheinlichkeit nach keine Leistungen angerechnet werden können. Dennoch sollte die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen auch in solchen Fällen grundsätzlich von den Anrechnungsbeauftragten im Institut geprüft werden.
Zu prüfen ist hier auch, ob nicht wenigstens eine Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen im Überfachlichen Praxisbereich möglich wäre.
2. Anforderungen und Zugangsbedingungen
Beachten Sie, dass Sie sich bei einem Fachwechsel in die aktuell gültige Prüfungsordnung des Faches einschreiben. Es kann sein, dass dafür andere Zugangsbedingungen als zum Zeitpunkt Ihrer ersten Einschreibung gelten. Ein Studiengang, der bislang nicht zulassungsbeschränkt war, kann neuerdings zulassungsbeschränkt sein. Der Zugang zum höheren Fachsemester hängt von der verfügbaren Platzzahl im jeweiligen Semester ab. Konsultieren Sie daher unbedingt im Vorfeld die Fachstudienberatung.
Kontakt
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