Gleichstellungspläne
der Philosophischen Fakultät

Geschlechterdifferenzierte Daten und Gleichstellungspläne der Philosophischen Fakultät

Die Philosophische Fakultät zeichnet sich durch einen traditionell wie auch gegenwärtig insgesamt hohen Frauenanteil aus. Dies zeigt sich beim ersten Blick auf die Geschlechterverteilung sowohl bei den Studieren­den als auch bei den einzelnen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen und Professuren insgesamt. Diffe­renziert betrachtet ist das Geschlechterverhältnis jedoch noch nicht auf allen Ebenen ausgewogen.

Von den zum letzten Stichtag am 1.12.2023 an der Fakultät eingeschriebenen 9.442 Studierenden waren 67,2 Prozent weiblich und auch in fast allen Studiengängen, die den fünfzehn Lehreinheiten zugeordnet sind, lag der Frauenanteil zuletzt zwischen 50 und 80 Prozent. Bei den abgeschlossenen Promotionen ist der Frauenanteil leicht rückgängig und lag zuletzt bei 52 Prozent. Ähnlich verhält es sich auf der Ebene der weiblichen Postdocs, deren Anteile sich innerhalb der vergangengen drei Jahre von 57 auf 53 Prozent verringert haben. Dagegen ist bei den abgeschlossenen Habilitationen ein merklicher Sprung von 14 auf 50 Prozent zu verzeichnen, allerdings ist dieser Anstieg mit Vorsicht zu betrachten, da die absoluten Zahlen auf dieser Qualifikationsstufe insgesamt sehr gering sind. 

Die Entwicklung der Professorinnenanteile an der Philosophischen Fakultät zeigt, dass sich die Chancen für Frauen auf einen Ruf insgesamt verbessert haben: Lag der Professorinnenanteil 2020 noch bei 32,1 Prozent, so erhöhte er sich bis Ende 2023 auf 40,7 Prozent. Eine Steigerung ist auch bei den einzelnen Besoldungsstufen W1, W2/C3 und W3/C4 zu verzeichnen. Dennoch besteht bei den W3/C4 Professuren mit insgesamt 31 Prozent noch immer deutlicher Handlungsbedarf. Hier sollte weiterhin unbedingt auf aktive Rekrutierung geachtet werden.

Der Frauenanteil bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitenden an der Philosophischen Fakultät lag bei knapp 58 Prozent. Gesamtbetrachtet lässt sich festhalten, dass Frauen nahezu über alle Tarifgruppen hinweg häufiger sowohl in Teilzeit als auch befristet und über Drittmittel beschäftigt sind als Männer. Auch die meisten Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung (d.h. 69 von 75) arbeiten nach wie vor in Teilzeit, was einem Frauenanteil von 92 Prozent entspricht.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Gleichstellungspläne der Philosophischen Fakultät 2022-2026

Die Gleichstellungspläne sind ein wesentliches Steuerungsinstrument zur Förderung der Gleichstellung an Hochschulen.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (§§ 5, 5a, 6) bildet die rechtliche Grundlage zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung dieser Pläne. Durch diese rechtlichen Vorgaben wurden in Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen zur Erstellung der Gleichstellungspläne vereinheitlicht, insbesondere mit Blick auf abzudenkende Handlungsfelder, konkrete Zielvorgaben und festzulegende Maßnahmen.

Über die Gleichstellungspläne der Hochschulen beschließt der Senat (LGG §5, Abs.2).

Nach spätestesten zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen (LGG § 5, Abs. 7).

Wenn die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen von und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an Frauen innerhalb des vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt worden sind, ist bis zur Erfüllung der Zielvorgaben bei jeder Einstellung, Beförderung und Höhergrupperierung eines Mannes in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, eine besondere Begründung durch die Dienststelle notwendig (LGG § 5, Abs. 9).

Maßnahmen auf Grundlage der Zwischenevaluation

Basierend auf der Zwischenevaluation der Gleichstellungspläne der Philosophischen Fakultät und der einzelnen Institute (2024) wird ein fakultätseigenes Maßnahmenpaket entwickelt, welches die Förderung der Gleichstellung und Chancengerechtigkeit weiter vorantreiben und unterstützen will. 

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Downloads der Gleichstellungspläne


Ausführlichere Informationen zum zentralen Rahmenplan der Universität und eine Übersicht der Gleichstellungspläne aller Fakultäten und Institute finden sich auf den Seiten des Prorektorats für Chancengerechtigkeit und Diversität Prorektorats für Chancengerechtigkeit und Diversität sowie auf den Seiten des zentralen Gleichstellungsbüros.
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