Antworten auf Ihre Fragen

Frequently Asked Questions (FAQ)

Im Folgenden finden Sie die Antworten auf häufige Fragen und die Erklärung wichtiger Begriffe Ihres Studiums von der Bewerbung bis zur Studien- und Prüfungsleistung

Digitalisierung im Lehrangebot

Für die Partizipation an digitalen Lehrformaten benötigen Sie zunächst lediglich ein internetfähiges Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop oder PC). Für diese Zwecke können Bonner Studierende über die Universitäts- und Landesbibliothek die Möglichkeit der Ausleihe von iPads in Anspruch nehmen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Zugang über ein internetfähiges Endgerät zu gewährleisten, wenden Sie sich bitte an Ihren Dozenten bzw. Ihre Dozentin. 

Die konkrete Ausgestaltung digitaler Lehrangebote liegt in der Verantwortung der Lehrenden, die allermeisten Veranstaltungen haben in den vergangenen Semestern über den Videokonferenzdienst Zoom stattgefunden. Informieren Sie sich daher bitte über BASIS oder bei Ihren Lehrenden, wie Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden und welche Studienleistungen zu absolvieren sind. Bitte schauen Sie auch regelmäßig in ihr Universitäts-E-Mail-Konto.

Eine Informationssammlung zu digitalen Lehrformaten bietet die Homepage 'Besser digital studieren'33. Darüber hinaus können Sie sich bei technischen Problemen an den IT-Helpdesk des Hochschulrechenzentrums44 wenden.

Bitte beachten Sie ferner die nachstehenden Hinweise zu digitalen Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht. Wird eine Lehrveranstaltung, für die nach Maßgabe der Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht besteht, als Online-Veranstaltung durchgeführt, besteht für diese ebenfalls Anwesenheitspflicht. Zur Überprüfung der Anwesenheitspflicht kann der jeweilige Dozent von Ihnen verlangen, dass Sie sich mit Ihrem Klarnamen bzw. zumindest mit einem ihm / ihr bekannten Pseudonym zur Veranstaltung anmelden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Lehrende nicht gerne zu schwarzen Kacheln sprechen und Sie deshalb in der Regel um die Aktivierung Ihrer Kamera bitten. Sie sind dazu nicht verpflichtet, wir bitten aber zu überlegen, inwieweit Sie auf diese Weise den Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden erleichtern und zu einer konstruktiven Seminaratmosphäre beitragen können. Unter Umständen haben Sie auch die Möglichkeit, Hintergrundbilder zu verwenden und auf diese Weise Ihre Privatsphäre zu schützen.

Studierende der Universität Bonn haben die Möglichkeit, Arbeitsplätze in den Lesesälen der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn zu nutzen. Buchungen von Arbeitsplätzen sind maximal eine Woche im Voraus für eine maximale Aufenthaltsdauer von acht Stunden pro Tag möglich.

Als Alternative bietet die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn ab sofort einen virtuellen Lesesaal66 für Studierende zum gemeinsamen Lernen an.

Alle Lehrveranstaltungen erhalten eine Verknüpfung mit eCampus7. Dort können die Lehrenden Unterrichtsmaterialien und begleitende Literatur in den jeweiligen Kursordnern bereitstellen. 

Darüber hinaus bemüht sich die Universitäts- und Landesbibliothek, ihren digitalen Literaturbestand stetig zu erweitern. Die Volltextlizenzen werden in DBIS und im Suchportal bonnus entsprechend ausgewiesen.

BASIS & Belegungen

Zur Anmeldung im Online-Studienportal BASIS (Bonner Aktuelles Studien Informations System) unter basis.uni-bonn.de benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Alle neu immatrikulierten Studierenden bekommen eine Uni-ID, eine dazugehörige E-Mail-Adresse und ein Initialpasswort vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) automatisch zugewiesen. Diese Uni-ID wird bei der Immatrikulation aktiv. Die Benutzerkennung befindet sich auf den Semesterunterlagen nahe dem Adressfeld.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den HRZ-Support.

Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden und den Support-Informationen auf der BASIS-Support-Webseite.

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Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt in zwei Phasen. Die Termine13 werden semesteraktuell durch das Prüfungsamt14 der Philosophischen Fakultät bekanntgegeben. Über Termine, Fristen und Phasen der Studien- und Prüfungsorganisation an der Philosophischen Fakultät informiert zudem der aktuelle Semesterkalender.

Bitte beachten: Nach einem Fachwechsel ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erst in der zweiten Belegungsphase möglich, da die Änderung des Studiengangs erst erfolgreich registriert werden muss. 

Die Zulassung bzw. Ablehnung zu Lehrveranstaltungen ist zunächst von der vorgesehenen Gruppengröße der Lehrveranstaltung abhängig. Sofern die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Gruppenplätze übersteigt, entscheidet das elektronische Studienportal BASIS15  anhand verschiedener Parameter über Zulassung bzw. Ablehnung: Zusätzlich zu der Priorität, mit welcher Sie die Lehrveranstaltung bei der Anmeldung versehen haben, berücksichtigt BASIS 15die Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungszeiten in Ihrem Stundenplan.

Im Falle einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, zum Semesterstart die Verfügbarkeit von Gruppenplätzen bei dem Dozenten bzw. der Dozentin anzufragen. Entsprechende Belegungskorrekturen (auch die Abmeldung von nicht mehr besuchten Lehrveranstaltungen!) sind während der Nachbelegungsphase auf BASIS15 vorzunehmen.

Einen Anspruch auf die Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen gibt es nicht.

Studien- und Prüfungsleistungen

Weitere Informationen zu den Prüfungsverfahren finden Sie auf den FAQ des Prüfungsamts.

Studienleistungen sind Vorleistungen, die vor der Teilnahme an einer Modulprüfung zwingend zu erbringen sind. Eine Auswahl an Studienleistungen für das Modul ist in der jeweiligen Modulbeschreibung in dem Modulhandbuch1311 Ihres Studiengangs festgelegt. Die konkreten Anforderungen geben die Dozenten bzw. Dozentinnen jeweils vor Beginn des Semesters im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in BASIS bekannt.

Für die Verbuchung von Studienleistungen im Online-Studienportal BASIS ist der Dozent bzw. die Dozentin der jeweiligen Lehrveranstaltung verantwortlich. Bei Problemen oder Rückfragen mit der Verbuchung Ihrer Studienleistungen wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihren Dozenten bzw. Ihre Dozentin und gegebenenfalls an das zuständige Studiengangsmanagement.

Prüfungsleistungen sind alle Prüfungen (Hausarbeit, Projektarbeit, Referat, Präsentation, Protokoll, Praktikumsbericht, Portfolio, Klausur oder mündliche Prüfung), die zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls abgelegt werden müssen (Modulabschlussprüfung). Eine Modulabschlussprüfung kann aus einer einzigen Prüfung oder aus mehreren Teilprüfungen bestehen. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der jeweils für Sie geltenden Prüfungsordnung und in der jeweiligen Modulbeschreibung in dem Modulhandbuch1311 Ihres Studiengangs festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einigen vermeintlichen Prüfungsleistungen (z.B. Referate oder Protokolle) auch um Studienleistungen handeln kann. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte die Prüfungsordnung16, die Modulbeschreibung in dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs, Ihren Dozenten bzw. Ihre Dozentin oder das zuständige Studiengangsmanagement.

Die Anmeldung zu einer Modulprüfung erfolgt fristgerecht über das elektronische Studienportal BASIS210. Während der Anmeldefristen, die semesteraktuell durch das Prüfungsamt  bekanntgegeben werden, wählen Sie in BASIS210 aus, in welchen Ihrer Module Sie sich zur Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung anmelden wollen. Die Anmeldung ist erst dann möglich, wenn Sie die für die jeweilige Prüfung bzw. Teilprüfung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich in aller Regel um erbrachte und bereits verbuchte Studienleistungen sowie gegebenenfalls die Verbuchung erfolgreicher Teilnahme bei Modulen mit Anwesenheitspflicht.

Im Anschluss an die elektronische Anmeldung zu den Prüfungsformen Hausarbeit, Praktikumsbericht, Präsentation, Projektarbeit und Portfolio erstellt BASIS210 ein Anmeldeformular, welches Sie zwecks Festlegung der Themenstellung und Bearbeitungszeit von Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin unterzeichnen lassen. Das Anmeldeformular wird gemeinsam mit der Prüfungsleistung fristgerecht spätestens mit Ablauf der Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin eingereicht.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und Themenstellung (Leitfaden Hausarbeit) und beträgt eine bis höchstens zwölf Wochen (Ausnahme: Bei Hausarbeiten und Projektarbeiten zwei bis höchstens zwölf Wochen). Die Bearbeitungszeit endet unabhängig davon jedoch in jedem Fall mit dem Ende des jeweiligen Semesters der Prüfungsanmeldung (31. März bzw. 30. September). Der zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum kann dementsprechend auch kürzer als zwölf Wochen sein. Das konkrete Abgabedatum muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden und steht nicht zur Disposition des Prüfers bzw. der Prüferin.

Die Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung wird im Bachelorstudium spätestens vier Wochen und im Masterstudium spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Leistung in das Online-Studienportal BASIS eingetragen. Die Bewertung einer mündlichen Prüfung wird direkt im Anschluss an die Erbring der Leistung bekanntgegeben und daraufhin in BASIS eingetragen. Die Bewertung der Bachelorarbeit erfahren Sie nach spätestens sechs Wochen und die Bewertung der Masterarbeit nach spätestens acht Wochen über BASIS.

Der Rücktritt von Klausuren und Mündlichen Prüfungen ist ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin entweder schriftlich oder online über das elektronische Studienportal BASIS 2210 möglich. Maßgebliche Frist ist das Eingangsdatum bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses (Prüfungsamt1414).

Der Rücktritt von Hausarbeiten und lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungsformen wie ProjektarbeitenReferatenPräsentationenProtokollenPraktikumsberichten oder Portfolios ist nach Anmeldung und Themenstellung ohne Angabe von Gründen nicht möglich. In beiden Fällen können Sie anschließend nur noch aus sogenannten ‚triftigen Gründen‘ – insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit – zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Prüfungsamt1414 unverzüglich innerhalb von drei Tagen schriftlich glaubhaft anzuzeigen. Für den Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unbedingt eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Ein Rücktritt nach bereits erfolgtem Antritt einer Prüfung ist in der Regel ausgeschlossen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere ‚triftige Gründe‘ an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. 

Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist zunächst der bzw. die Anrechnungsbeauftragte des zuständigen Instituts und anschließend das Prüfungsamt1414 verantwortlich. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich nur über das Antragsformular1717. Das Formular wird zusammen mit einem Nachweis der bereits erbrachten Leistungen dem bzw. der Anrechnungsbeauftragten des zuständigen Instituts eingereicht. Der bzw. die Anrechnungsbeauftragte leitet das Formular und den Nachweis mit einer Fachempfehlung über die anzurechnenden Leistungen an das Prüfungsamt1414 weiter. Dort wird der Anrechnungsbescheid erstellt sowie die Eintragung der anerkannten Leistungen im Studienkonto auf BASIS 2210 vorgenommen.

Sofern bereits erbrachte Prüfungsleistungen für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester eines neuen Studiengangs berücksichtigt werden sollen, muss im Antragsformular die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt und dem Studierendensekretariat bei der Einschreibung vorgelegt werden.

Ein Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen kann dann nicht mehr gestellt werden, wenn die Prüfungsleistung in dem betreffenden Modul bereits erbracht wurde. 

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt 108 Leistungspunkte voraus. Für die Anmeldung zur Masterarbeit sind 60 Leistungspunkte erforderlich. Die Bearbeitungszeit (drei Monate für Bachelorarbeiten und sechs Monate für Masterarbeiten) beginnt mit der schriftlichen Anmeldung im Prüfungsamt14. Eine Mindestbearbeitungszeit ist nicht vorgesehen. Bachelor- bzw. Masterarbeiten, die dem Prüfungsamt14    nicht fristgerecht bis zum Abgabedatum eingereicht werden, werden mit ‚nicht ausreichend‘ bewerten.

Mit Abschluss des Studiums durch Erbringung der letzten erforderlichen Prüfungsleistung wird automatisch ein Exmatrikulationsbescheid versandt. Die Exmaktrikulation wird zum Ende des jeweils laufenden Semesters wirksam.

Durch den Antrag auf Zulassung bzw. Anmeldung zum Prüfungsverfahren (Registrierung) wird im Prüfungsamt13118 14eine Akte angelegt und das Studienkonto für die Anmeldung zu Modulprüfungen auf dem elektronischen Studienportal BASIS210 freigeschaltet. Ohne den Antrag auf Zulassung bzw. Anmeldung zum Prüfungsverfahren ist daher keine Anmeldung zu Prüfungen möglich!

Für Erstsemester im Bachelorstudium findet die Anmeldung zum Prüfungsverfahren in der Regel komprimiert in einer Woche im November statt. Erstsemester im Masterstudium nutzen die regulären Sprechzeiten des Prüfungsamts14. Bitte bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular Bachelor17 bzw. Antragsformular Master17 sowie die darin aufgeführten Dokumente mit.

Überfachlicher Praxisbereich

Der Überfachliche Praxisbereich (ÜPB) ist integraler Bestandteil der Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät. Studierende können im ÜPB Schlüsselqualifikationen im Umfang von 12 Leistungspunkten zu erwerben.

Der Überfachliche Praxisbereich gliedert sich in acht Teilbereiche (plus Fremdsprachen): Interkulturelle Kompetenzen, Berufsorientierung – Arbeitswelt – Unternehmenspraxis, Kulturmanagement und -vermittlung, Medien- und IT-Kompetenzen, Fachübergreifende Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, Kreativitätstechniken, Transdisziplinäre Theorien- und Methodenbildung, Zivilgesellschaftliches Engagement.

Weitere Informationen über den Überfachlichen Praxisbereich erhalten Sie hier18.

Der Überfachliche Praxisbereich richtet sich an Bachelorstudierende der Philosophischen Fakultät. Module des Überfachlichen Praxisbereichs können nicht gewählt werden, wenn sie bereits im sonstigen Modulangebot des betreffenden Studiengangs verankert sind.

Verfügbare Kursplätze eröffnen anderen Studierenden die Möglichkeit, diese Lehrangebote offen zu besuchen und dafür am Ende des Semesters auf Anfrage eine Bescheinigung zu erhalten. Nutzen Sie für entsprechende Anträge bitte das Kontaktformular19.

Es besteht die Möglichkeit, extern erworbene Kompetenzen oder auch berufspraktische Erfahrungen im Rahmen des ÜPB anrechnen zu lassen. Zudem fördert der Teilbereich ‚Zivilgesellschaftliches Engagement‘ die Anerkennung von ehrenamtlichen Engagements in sozialen und kulturellen Einrichtungen, Projekten und Initiativen. Nutzen Sie für entsprechende Anträge bitte das Kontaktformular19.

Nein. Im Überfachlichen Praxisbereich gibt es keine Prüfung. Module werden stattdessen mit unbenoteten Studienleistungen beendet, für die keine Prüfungsanmeldung bei BASIS 210 nötig ist. Der Erwerb der Studienleistung wird ausschließlich über die Lehrperson koordiniert. Sobald die Leistung erbracht ist, bestätigt die Lehrperson die erfolgreiche Teilnahme, sodass die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgen kann.

Masterbewerbungsverfahren

In der Bewerbungsphase nutzen Sie das Online-Bewerbungsportal ‚APP‘20 für Ihre Bewerbung. Bevor Sie mit Ihrer Online-Bewerbung beginnen, informieren Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen und studiengangspezifischen Anforderungen der Studiengänge21. Ihre Angaben zu diesen Bereichen tragen Sie bitte gewissenhaft in die dafür vorgesehenen Felder des Online-Formulars ein.

Gegen Ende des Bewerbungsinterviews müssen Sie folgende DOKUMENTE hochladen:

  • Abiturzeugnis
  • Bachelorabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, muss dieses Upload mit dem Transcript of Records ersetzt werden)
  • Transcript of Records/Leistungsübersicht
  • Sprachnachweis (je nach Studiengang kann dies bereits über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden)

Die Bewerbung erfolgt online und vollständig papierlos, d.h. nötige Dokumente werden der Bewerbung als Upload beigefügt. Bitte sehen Sie von postalischen Zusendungen der Bewerbungsunterlagen ab. Sie erhalten zunächst eine automatisierte Eingangsbestätigung. Sollten wichtige Dokumente fehlen, setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen zur Bewerbung für ein Masterstudium an der Universität Bonn erhalten Sie hier22.

Die Bewerbung für ein Masterstudium erfolgt in zwei Phasen. Die Termine werden durch die Philosophische Fakultät auf der Homepage2420 222semesteraktuell bekanntgegeben. Über Termine, Fristen und Phasen der Studien- und Prüfungsorganisation an der Philosophischen Fakultät informiert zudem der aktuelle Semesterkalender14923

Ja. Grundsätzlich können Sie sich für ein Masterstudium bewerben, sofern Sie bereits 132 Leistungspunkte vorweisen (beachten Sie darüber hinaus allerdings potenzielle studienfachspezifische Zugangsvoraussetzungen). Laden Sie anstelle Ihres Abschlusszeugnisses ein aktuelles Transcript of Records bzw. eine aktuelle Leistungsübersicht hoch, bitte geben Sie auch Ihren Notenschnitt an. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss nach Antritt des Masterstudiums bis Mitte Dezember im Prüfungsamt nachgereicht werden.

Für die Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Bonn sind in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2 bzw. Niveau C1 GER nötig (in Ausnahmefällen wird nur DSH 1 bzw. B2 oder DSH 3 bzw. C2 verlangt).

Eine Umrechnung in das deutsche Notensystem müssen Sie nicht selbst vornehmen. Sie erfolgt durch die zulassende Stelle, das Dekanat der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn. Gerne können Sie Module, die aus Ihrer Sicht den fachlichen Zugangsvoraussetzungen entsprechen, mit Titel des Moduls und der Angabe der ausländischen Leistungspunkte im Bewerbungsportal unter ‚Studieninhalte‘ aufführen. Die Auswahlkommission an der jeweiligen Fachabteilung prüft die Zugangsvoraussetzung anhand der von Ihnen hochgeladenen offiziellen Dokumente, die Selbsteinschätzung kann dabei aber unterstützen.

Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben, müssen sich überdies vor einer Bewerbung oder Einschreibung ihre ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen (vorab können Sie selbst schon einmal prüfen über: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/hochschulabschluesse.html2325). Mit der Anerkennung wird festgestellt, ob und für welche Studiengänge ein Hochschulzugang an einer deutschen Hochschule möglich ist. Wenn Sie eine bundesweit gültige Anerkennung ihrer ausländischen Zeugnisunterlagen beantragen möchten und Ihr Wohnsitz in NRW gelegen ist oder wenn Sie einen Wohnsitz ausschließlich außerhalb Deutschlands haben und ein Studium in NRW aufnehmen möchten, wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0. 

Beachten Sie auch die Informationen für ausländische Studieninteressierte24 und das Beratungsangebot 25 unserer Hochschule. 

Ihr Bewerbungsstatus ist jederzeit im Online-Bewerbungsportal ‚APP‘ für Sie einsehbar. Beachten Sie aber bitte, dass die Erstellung der Bescheide einige Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Spätestens sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

Im Falle örtlich nicht-zulassungsbeschränkter Studiengänge erhalten Sie einen Bescheid zur Einschreibung im Studierendensekretariat, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen oder eine Absage, sollte Ihre Eignung entsprechend den studiengangspezifischen Anforderungen nicht gegeben sein.

Im Falle örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge kann bei einer entsprechend hohen Zahl qualifizierter BewerberInnen ein weiteres Auswahlverfahren notwendig werden. Sofern Sie aufgrund ihrer Bachelor-Gesamtnote einen ausreichend hohen Platz in der Rangliste des NC-Auswahlverfahrens erreicht haben, erhalten Sie einen Bescheid zur Einschreibung im Studierendensekretariat. Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Sollten Sie zwar die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, aber aufgrund eines niedrigen Platzes in der Rangliste unter das Nachrückverfahren fallen, erhalten Sie einen Zwischenbescheid (abhängig vom Rangplatz und der Ausschöpfung der Studienplätze im jeweiligen NC-Fach kann im Nachrückverfahren entschieden werden, ob noch eine Zulassung ausgestellt werden kann).

Die genauen Einschreibefristen für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid. Eine Übersicht über die Fristen an der Universität Bonn finden Sie zudem hier28. Für Studierende, die bereits an der Universität Bonn Ihr Bachelorstudium absolviert haben, wird die Einschreibung im Rahmen der Rückmeldung zum Wintersemester erfolgen. 

Zu Ihrer Einschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheid für den entsprechenden Masterstudiengang
  • Bachelorzeugnis (für externe Studierende), sofern dieses bereits vorliegt. WICHTIG: Liegt das Bachelorzeugnis noch nicht vor, kann dieses nach erfolgter Einschreibung im Prüfungsamt30 14nachgereicht werden. Beachten Sie die aktuellen Sonderregelungen der Abgabefristen. Sofern das Bachelorzeugnis eine erstmalige Hochschulzugangsberechtigung für den Hochschulzugang an einer Universität ist (z.B. bei vorhergehender Fachhochschulreife), muss das Bachelorzeugnis zum Einschreibungszeitpunkt vorgelegt werden.
  • Bereits eingeschriebene Bachelorstudierende der Universität Bonn müssen nur Ihren Zulassungsbescheid und ihren letzten Studierendenausweis mitbringen

Hochschul- oder Fachwechsel (extern): Die Vorlage eines Hochschulabschlusszeugnisses ersetzt nicht die auf jeden Fall erforderliche Exmatrikulationsbescheinigung.

Kontakt

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Studium nutzen Sie bitte unsere Kontaktformulare:

Studienberatung (Vorkurse, Überfachlicher Praxisbereich, Masterbewerbungen)
Prüfungsamt (Studien- und Prüfungsleistungen).

Weitere Inhalte & Links

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